Verkehrsschild mit schwarzer Aufschrift Wärmepumpe und nach oben gerichteter Pfeil auf weißem Hintergrund, darunter schwarze Aufschrift Ölheizung/Gasheizung auf gelbem Hintergrund mit roter Linie durchgestrichen, im Hintergrund blauer Himmel mit Wolken
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Steiermark: Ökofonds Ausschreibung für innovative Wärmepumpen

Wärmepumpen sollen für neue Einsatzbereiche wie im Geschoßbau oder in Gewerbe- und Industrieanwendungen eingesetzt werden

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

FörderungsnehmerInnen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.

Förderungszweck

Ist die erhöhte Etablierung von Wärmepumpen, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Förderungsgegenstand

Modul 1: Erstellung eines „Innovativen Umsetzungskonzepts“ oder

Modul 2: Konkrete Umsetzungen / Investitionen

für elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Kältemittel mit GWP < 2.000) und thermisch angetriebene Wärmepumpen (natürliches Kältemittel), die für die überwiegende Erzeugung von Warmwasser, Heiz- oder Prozesswärme eingesetzt werden u.a. in Industrie- und Gewerbebetrieben

Art und Ausmaß der Förderung

Modul 1: Zuschuss

Zuschuss bis zu 80 % der Konzeptkosten bzw. max. 20 % der voraussichtlichen Investitionskosten bzw. max. € 10.000,--.

Modul 2: Umsetzung  

Zuschuss bis zu 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten.

Mögliche Zuschläge bei:

  • Verwendung alternativer Kältemittel in der Wärmepumpenanlage:
    • bei GWP kleiner oder gleich 1500: + 10 %
    • bei GWP kleiner oder gleich 150: + 20 %
  • Erreichung einer Jahresarbeitszahl von größer 3,5: + 20 %
  • Kombination mit PV-Anlage (od. PVT-Anlage): + 20 %
  • Beim Geschoßwohnbau: mind. 2,0 kWp je 100 m² Bruttogrundfläche
  • Sonstige Anwendungsfälle: mind. 0,35 kWp pro 1 kW Nennwärmeleistung der Wärmepumpe Kombination mit Bauteilaktivierung als Hauptsystem zur Gebäudekonditionierung: + 5 %
  • Sanierungsprojekten: + 5 %
    • Projekten mit Standort in einer e5-Gemeinde oder in Gemeinden mit einem beschlossenen Sachbereichskonzept Energie (SKE): + 5 %

Zuschläge kombinierbar bis max. zur beihilfenrechtlichen  Höchstgrenze in Höhe von € 250.000,--.

Anmerkung

Für denselben Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch das Landes Steiermark in Anspruch genommen werden.

Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen

Weitere Details in den FAQs

Einreichung

VOR Projektbeginn ab 1. November 2023  ausschließlich online beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Klimaschutz
Landhausgasse 7
8010 Graz

T +43 316/877-4351
F +43 316/877-3780
M oekofonds@stmk.gv.at

www.technik.steiermark.at/oekofonds

Informationen auch bei:

Energie Agentur Steiermark
Benjamin Kohl, MSc
Telefon: +43 316 269700 - 27
E-Mail: office@ea-stmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.