Eine Person mit langen, blonden, offenen Haaren sitzt einer zweiten Person mit dunklen, kurzen Haaren gegenüber, die den Lebenslauf und ein Schreiben der erstgenannten Person in den Händen hält.
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Kärnten: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Für Weiterbildung in den Bereichen wie Innovation, Digitalisierung und Logistik

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten

Förderungszweck

Unterstützung der Höherqualifizierung von Arbeitnehmern (Männer bis 45 Jahre mit Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, Frauen bis 45 mit zumindest Matura). 

Förderungsgegenstand

Weiterbildungsmaßnahmen in definierten Schwerpunktbereichen wie z.B.

  • Innovation,
  • Digitalisierung 
  • Logistik, 

die bei zertifizierten Bildungseinrichtungen oder vom Land anerkannten Bildungseinrichtungen absolviert werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 50 %der Ausbildungskosten, max. € 2.500,-; maximaler Förderbetrag pro Unternehmen und Jahr: € 25.000,-.

Anmerkung

Die Teilnehmer an der Schulungsmaßnahme müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und den Hauptwohnsitz in Kärnten haben.

Einreichung

Mit Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt

Richtlinientext als PDF

Information Land Kärnten und 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.