Schwarze grafische Strahlen formen sich zu einer weißen Mitte hin
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Oberösterreich: Radonschutzförderung

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden.

Einstellungen

Geltungsdauer:
2.1.2024 - 6.12.2024
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Radonschutzgebieten:

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Förderungszweck

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden. Hier können Sie gerne auf das Fachwissen speziell vom Bundesministerium ausgebildeter Radon-Berater:innen zurückgreifen. Falls eine Radonsanierung in bestehenden Gebäuden notwendig ist, helfen diese Berater:innen die richtigen Maßnahmen zu treffen und unterstützen zusätzlich bei Behördenabwicklungen. 

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation aufgrund Messergebnisse (von ermächtigten Überwachungsstellen)
  • Quantitative Angaben zur Ausgangssituation und geplante Radonreduzierung
  • Vorschläge zu notwendigen Umbaumaßnahmen
  • Allfällige Unterstützung bei Behördenabwicklungen

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Umbaukosten, Radonmessungen, Detektoren zur Radonermittlung werden nicht gefördert.

Ausschlussgrund

Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. Umbaukosten, Radonmessungen, Detektoren zur Radonermittlung werden nicht gefördert. 

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der WKO Oberösterreich finanziert. Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKO Oberösterreich T 05-90909-3634 bzw. E umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich foerderungen.wkooe.at

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.