Person in Rollstuhl unterhält sich mit einer weiteren Person vor einer Glasfront mit Post-Its und Notizen in Businesskleidung
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Sozialministeriumservice fördert Menschen mit Behinderung, die selbständig werden wollen

Übernahme aller Ausgaben in der Gründungsphase

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Menschen mit Behinderung, die selbständig erwerbstätig werden wollen

Förderungszweck

Unterstützung bei der Gründung

Förderungsgegenstand

Alle Ausgaben in der Gründungsphase

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von

  • max. 50 % der getätigten Ausgaben, gedeckelt mit der 100fachen Ausgleichstaxe

Anmerkung

Die erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein

Einreichung

Online-Einreichung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.