Zwei Personen in gelben Warnwesten sortieren Müll auf Fließband
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Förderung von Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen

Zuschuss für Investitionen in Errichtung und Nachrüstung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Eine Antragstellung ist ab 4.4.2022 bis 30.6.2024 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss. 
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Förderungszweck

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen eine wesentliche Rolle.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Anlagen zum Sortieren und Aufbereiten von Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen sowie die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Diese Förderungsaktion ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU und kann nicht mit weiteren EU-Förderungen kombiniert werden. 

Die Förderung beträgt 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten und wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach Endabrechnung vergeben.

Die Mindest-Investition pro Projekt beträgt 200.000 Euro.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt maximal 10 Mio. Euro.

Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland, jeweils in der geltenden Fassung. 

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen. 

Einreichung

per Online-Formular

Richtlinientext als PDF

Infoblatt


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.