Ansicht eines Stadtplatzes mit historischen Gebäuden und einer Pestsäule, im Vordergrund Baumstamm und blühende Pflanzen
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Steiermark: Starke!Zentren bringt Leben in Orts- und Stadtkerne

Leerstand verringern und Bauwirtschaft stärken

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Natürliche und juristische Personen, die als Eigentümer oder Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen auftreten

Förderungszweck

Durch Zuführen einer wirtschaftlichen Nutzung soll dem bestehenden oder drohenden Leerstand von Gebäuden entgegengewirkt sowie auch die örtliche Bauwirtschaft verbessert werden

Förderungsgegenstand

Planungs- sowie Baumaßnahmen bzw. bauliche Adaptierungen

Ausschlussgrund 

Fläche wurde vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung, NICHT als in einem Stadt- bzw. Ortskern liegend bestätigt.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in Höhe von max. 30% bzw. max. € 100.000,--

Anmerkung

  • Fläche(n) steht/stehen bereits leer oder sollen einer anderen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden (Umnutzung)
  • Zukünftige wirtschaftliche Nutzung der Fläche(n) ist eine zentrale Förderungsvoraussetzung.
  • Bestätigung über Stadt- oder Ortskern per Formular bei der SFG einholen

Einreichung

VOR Projektbeginn ausschließlich Online über Förderportal bei Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz

T +43 316 7093 0
M office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.