Ein Sessellift fährt einen verschneiten Berghang hinauf
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Steiermark: HOCHWEISS 2024 – Qualitätsoffensive für Schi- und Langlaufgebiete

Qualitätsoffensive für Wintersportgebiete

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis 31.12.2024
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Liftunternehmen sowie Loipenbetreiber mit entsprechender Gewerbeberechtigung und KMU-Status

Förderungszweck

Unterstützung für Liftunternehmen und Loipenbetreiber mit touristischer Relevanz, die in qualitätsverbessernde und/oder nachhaltige Maßnahmen sowie Energieeffizienz investieren.

Förderungsgegenstand

  • Qualitätsverbessernde und/oder nachhaltige Maßnahmen in Lift-, Pisten- und Loipenanlagen wie z.B. Beschneiungsanlagen
  • Maßnahmen in die Energieeffizienz
  • Umrüstung auf umweltfreundlichere Antriebstechnologien
  • Digitalisierungsmaßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss in der Höhe von max. 20% der max. förderbaren Gesamtkosten von € 500.000,--

Einreichung

Antragstellung VOR Projektbeginn ausschließlich ONLINE beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3/3, 8010 Graz

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.