Ein grauer und ein gelber Handgepäckskoffer stehen auf Teppichboden in einem langen Gang mit großen Fensterfronten und Sitzmöglichkeiten
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Oberösterreich fördert gewerbliche Tourismusbetriebe 3 – für Investitionen von mindestens 500.000 Euro

Für Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen oder Software

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2024 – 31.12.2027
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Gefördert werden Unternehmen, die im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ der Wirtschaftskammer Oberösterreich rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind und ordentliches (oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö.Tourismusgesetz 2018 idjgF sind.

Förderungsgegenstand

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen, Softwareprodukte). 

Anmerkung 

Die von der Bundesförderstelle OeHT ermittelten förderbaren Kosten des gesamten Vorhabens bilden die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der landesseitigen Basisförderung. Die Höhe der Basisförderung des Landes Oberösterreich beträgt max. 5% der Bemessungsgrundlage, wobei die Untergrenze der förderbaren Kosten € 500.000,- nicht unterschreiten darf. In jenen Fällen, in denen damit der Förderungszweck nicht erreicht werden kann, können ausnahmsweise zweckentsprechende höhere Zuschüsse gewährt und/oder die Betragsgrenzen der förderbaren Kosten angepasst werden.

Einreichung 

Online (bitte nach unten zum Formular scrollen)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.