Person steht an Wand und malt gelbblaues Karomuster darauf
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WAFF Wien übernimmt für Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft die Kosten für das Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr 

Gilt für Neuaufnahme von Lehrlingen im ersten Lehrjahr mit Wohnort Wien

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 - 31.12.2024
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Wiener Ausbildungsbetriebe gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG), die der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien angehören mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien.

Förderungszweck

Unterstützung von Ausbildungsbetrieben in den von der Krise besonders stark betroffen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Um die Chancen für Lehrlinge auf eine Lehrstelle zu erhöhen werden die Kosten für Lehrlingseinkommen gefördert.

Förderungsgegenstand

  • Neuaufnahme von Lehrlingen im ersten Lehrjahr mit Wohnort Wien

Ausschlussgrund

  • Nicht antragsberechtigt sind:
    Gebietskörperschaften, Ausbildungsbetriebe des Bundes, politische Parteien sowie selbstständige Ausbildungseinrichtungen gemäß § 29, 30 und 30 b BAG.

Art und Ausmaß der Förderung

Übernahme der Kosten für das Lehrlingseinkommen durch den waff für neun Monate (kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen zuzüglich 20 % Lohnnebenkostenpauschale)

Hinweis: Die bestehende Lehrstellenförderung des Bundes (Basisförderung) sieht im ersten Lehrjahr eine Kostenübernahme für drei Monate vor.

Anmerkung

  • Die Antragsunterlagen sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende der Probezeit an den waff zu übermitteln.
  • Diese Förderung schließt die Inanspruchnahme des Wiener Lehrausbildungsbonus aus.
  • Selbsterklärung des Unternehmens, dass für das betreffende Lehrverhältnis KEINE AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen in Anspruch genommen wurde.

Einreichung

Fördergeber:
waff
Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds
Lassallestraße 1
1020 Wien
T +43 1 21748 238 | E lehrlingseinkommen.tourismus@waff.at

Richtlinientext als PDF

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Antragsformular


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.