Lächelnde Person im Portrait mit gelber Mappe und Bleistift in Händen, im Hintergrund verschwommen Steinplattenmuster
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Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Förderungszweck

Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung

Förderungsgegenstand

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden

  • Gebietskörperschaften
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen.

Art und Ausmaß der Förderung

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) für: 

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
  • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag.

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:

  • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen

Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für:

Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung

Anmerkung

Merkblatt – Zwischen und überbetriebliche Maßnahmen

Einreichung

  • Die Maßnahme hat nach dem 27.06.2008 begonnen
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75% der Kursdauer vorweisen können
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-
  • Achtung: Wenn Kurse nach 20 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit den Förderreferaten Ihrer Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.