Photovoltaik-Panel und Stromspeicher einer Solaranlage
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Förderprogramm für Stromspeicher 2023 startet ab sofort

15 Millionen Euro Budget wurde bereitgestellt

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22.09.2023

Das Förderprogramm für Stromspeicher-Anlagen 2023 ist ab sofort verfügbar. Es stehen dafür 15,0 Mio. Euro an Förderungsmitteln für Stromspeicher-Anlagen bereit. 

Das Förderprogramm unterstützt bei der Errichtung von Speicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und ermöglicht die Verbreitung von technologisch ausgereiften Speicherlösungen.

Es werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer Größe von 50 kWh gefördert, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen:

  • Max. Speicherkapazität: max. 50 kWh
  • Förderpauschale: 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität bzw. max. 30 % der anerkennbaren Investitionskosten
  • Mind. Speicherkapazität: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW
  • Förderung von natürlichen und juristischen Personen
  • Registrierung zur Förderung vor Bestellung des Stromspeichers erforderlich
  • Umsetzung innerhalb von 24 Monate nach Registrierung erforderlich
  • Voraussetzungen sind Stand der Technik und normgerechte Installation einer/s befugten Fachkraft/Unternehmens

Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden. Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind über die Infoseite über die aktuellen Budgetmittel abrufbar. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden "Stromspeicher-Anlagen" und im Dokument der häufig gestellten Fragen (FAQ’s).