Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer der Veranstaltungstechnik

Merkblatt 10/14 

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Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen müssen bestimmte Kraftfahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation und eine entsprechende Weiterbildung absolvieren, was in einem Fahrerqualifizierungsnachweis vermerkt wird.
Der Veranstaltungstechniker ist von dieser Regelung ausgenommen und benötigt keinen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Stand: 04.01.2017