Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Information zum Kollektivvertragsabschluss für Autobusbetrieben 2024

Gilt für:
Österreichweit

Mit der Gewerkschaft Vida wurde 2023 ein 2-Jahres Abschluss vereinbart. Am 1.1.2024 werden die Mindest-Stundenlöhne und die Zulage für Garagenarbeiter gemäß Ziffer 2a der Lohnordnung im Ausmaß der rollierenden Inflation (Beobachtungszeitraum 1.11.2022 bis 31.10.2023) erhöht. Der VPI beträgt für diesen Zeitraum 8,70 %. 

Abschluss 2024

1. Stundenlöhne/Zulage:

Am 1.1.2024 werden die Mindest-Stundenlöhne in allen Lohngruppen und die Zulage für Garagenarbeiter (gemäß Ziffer 2a der Lohnordnung) um 8,70 % erhöht.

2. Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten:

Inlandsfahrten

  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit beträgt unverändert € 2,20 (Tagesgeld somit € 26,40), da der steuerfreie Höchstbetrag damit bereits erreicht wurde.
  • Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,97 (neues Tagesgeld somit € 23,64) angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 5,85.

Auslandsfahrten

  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr beträgt unverändert € 2,89 (Taggeld somit € 34,68).
  • Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 2,43 (Tagesgeld somit
    € 29,16)
    angehoben.
  • Die Nächtigungsgebühr beträgt € 5,85.

Zulage für Garagenarbeiter (Punkt 2a der Lohnordnung):

  • Die Zulage für Garagenarbeiter wird um 8,70 % (auf € 1,30) erhöht.

3. Fortsetzung Arbeitsgruppe Vida-Berufsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird fortgesetzt. Der nächste Termin der Arbeitsgruppe wird Anfang März 2024 stattfinden. 

Lohntabelle 2024

Arbeitskategorien
Kraftfahrer Stundenlohn
in Euro  
Wochenlohn in Euro
(Stundenlohn x 40) 
Monatslohn in Euro
(Wochenlohn x 4,33)  
Kraftfahrer vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,01 € 640,40 € 2.772,93
Kraftfahrer vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,12 € 644,80 € 2.791,98
Kraftfahrer ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,26 € 650,40 € 2.816,23
Berufskraftfahrer Stundenlohn
in Euro 
Wochenlohn in Euro
(Stundenlohn x 40)
Monatslohn in Euro
(Wochenlohn x 4,33)  
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 1. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,12 € 644,80 € 2.791,98
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,26 € 650,40 € 2.816,23
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 16,42 € 656,80 € 2.843,94
Facharbeiter Stundenlohn
in Euro 
Wochenlohn in Euro
(Stundenlohn x 40) 
Monatslohn in Euro
(Wochenlohn x 4,33) 
Facharbeiter im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,70 € 588,00 € 2.546,04
Facharbeiter im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,77 € 590,80 € 2.558,16
Facharbeiter vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,89 € 595,60 € 2.578,95
Facharbeiter ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr € 14,96 € 598,40 € 2.591,07
     
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden € 14,04 € 561,60 € 2.431,73
Garagenvorarbeiter € 14,70 € 588,00 € 2.546,04
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw. € 12,55 € 502,00 € 2.173,66


Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge. Der neue KV ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Eine Vollversion des Kollektivvertrages finden Sie in der KV-Datenbank der Wirtschaftskammer Österreich! Um Kenntnisnahme wird gebeten.