Güterbeförderungsgewerbe, Fachverband

Einheitliche Kriterien für die Verleihung des KT-Gütesiegels

Informationen zu Voraussetzungen und Kosten

Lesedauer: 3 Minuten

17.05.2024

Folgende Voraussetzungen bzw. Kriterien sind für die Verleihung des KT-Gütesiegels erforderlich:

  • aufrechte Gewerbeberechtigung für das KT-Gewerbe
  • bezahlte WK-Grundumlage
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt, ÖGK & SVS (Ratenvereinbarung wird nicht anerkannt)
  • Eintrag der Verwendungsbestimmung 20 „zur gewerbsmäßigen Beförderung“ bzw. bei Leihfahrzeugen auch 22 „zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers bestimmt“. Bei Verwendung eines Leihwagens ist ein korrekter Leihvertrag im Fahrzeug mitzuführen. (Achtung: in Wien gibt es eigene Regelungen: hier muss bei Leihfahrzeugen auch 20 eingetragen sein)
  • beglaubigte Abschrift des GISA-Auszugs in jedem KFZ
  • gültige § 57a KFG-Überprüfung
  • KFZ darf keine auffälligen Karosserieschäden aufweisen
  • aufrechte Transportversicherung
  • Abgasklasse Euro V nach IG-L (schadstoffarm) oder schadstofffrei
  • aktueller Eintrag im „Firmen A bis Z“ der WKO
  • 16-stündiger Theoriekurs (Ausnahme für Güterbeförderungs-Konzessionsinhaber bzw. bei KT-Unternehmenstätigkeit seit mehr als 5 Jahren)
  • 8-stündiger Praxiskurs (=Ladegutsicherungs- und Fahrtechniktraining)
  • Wien: KT- bzw. KP-Kennzeichen sowie Kärnten: KT-Kennzeichen

Vom Gütesiegel (inklusive Kursbesuch) sind jene Betriebe ausgeschlossen, die in den letzten 5 Jahren mit mehr als 3 (schwerwiegende) Beschwerden konfrontiert wurden.

Weitere Details:

Theoriekurs

  • Ein 16-stündiger Theoriekurs ist zu absolvieren.

Ausnahmen:

kein Theoriekurs ist notwendig für

  • KT-Unternehmen, die eine erfolgreich absolvierte Konzessionsprüfung für die Güterbeförderung nachweisen können
  • KT-Unternehmen, die bereits seit mehr als fünf Jahren im Gewerbe tätig sind
  • Der Theoriekurs soll als reine Präsenzveranstaltung (keine Hybrid-Veranstaltung) konzipiert sein und in deutscher Sprache abgehalten werden.
  • Um dem Kursinhalt folgen zu können, benötigen Teilnehmende zumindest Sprachniveau B1. Personen, deren Muttersprache Deutsch ist, benötigen keinen Nachweis. Bei allen anderen ist entweder ein Nachweis oder eine Art Überprüfung z.B. im Rahmen der Anmeldung in Form eines Gesprächs notwendig.
  • Der 16-stündige Theoriekurs besteht aus 2 Einheiten zu je 8 Stunden. Dies könne aber von der Stundenverteilung auch anders gewählt werden, zB 4 Einheiten zu 4 Stunden.
  • Das KT-Gütesiegel kann nur dann vergeben werden, wenn die Kurse (Theorie und Praxis) zu 100% besucht wurden.
  • Unterschiedliche Teilnehmer:innen bei Theorie-Kurs bzw. Praxis sind möglich. Der/die Unternehmer:in kann sich durch eine:n leitende:n Mitarbeiter:in vertreten lassen (z.B. Geschäftsführung, Prokura, Fuhrparkleitung). In solchen Fällen ist die Vorlage eines Dienstzettels bzw. eines Dienstvertrags notwendig.  Anmerkung: Die Kriterien müssen zum Zeitpunkt des Kursbesuches erfüllt sein.
  • Die Kurskosten sind vor dem 2. Teil des Theoriekurses zu bezahlen.
  • Die wichtigsten Kursinhalte, die ident sein sollten:
    • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung & Rechnungslegung
    • Kassabuchführung & Registrierkassa
    • Kleinunternehmerregelung & Steuerpflicht
    • Kalkulation (z.B. Autokauf, Finanzierung, Treibstoff, Arbeitsstunden)
    • das Güterbeförderungsgesetz für Klein-Transporteure
    • Versicherungen & Versicherungspflicht
    • Einführung ins Unternehmensserviceportal (USP)
    • Parken, Halten & Laden
    • grenzüberschreitender Verkehr für KT über 2,5 t

Wichtig ist, dass es eine Schwerpunktsetzung im Theoriekurs mit mindestens 8 Stunden mit kaufmännischen Inhalten gibt.

Ladegutsicherungs- und Fahrtechnikkurs (Praxis)

  • Der 8-stündige Ladegutsicherungs- und Fahrtechnikkurs ist jedenfalls zu absolvieren.

KT-Gütesiegel-Logo

  • Bisher ist es so, dass in den ersten drei Jahren nach Kursabsolvierung das KT-Gütesiegel-Logo jährlich neu verliehen wird und in Grün gehalten ist.
  • Ab dem vierten Jahr dürfen die Unternehmen das KT-Gütesiegel in Silber tragen, nach acht Jahren in Gold

Nun soll es folgende Änderungen geben:

  • Das silberne Gütesiegel erhalten Unternehmen, die das KT Gütesiegel mehr als 3 Jahre und ein verpflichtendes Modul im Umfang von 4 Stunden absolviert haben. Hierbei soll es sich um ein Wissensupdate bzw. neue Vorschriften den KT-Bereich betreffend handeln.
  • Das goldene Gütesiegel erhalten Unternehmen, die das KT Gütesiegel mehr als 6 Jahre und ein verpflichtendes Modul im Umfang von 4 Stunden absolviert haben. Der inhaltliche Schwerpunkt dieses Moduls ist noch offen, könnte jedoch z.B. bei Marketing und Sozial Media liegen.

Diese neuen Anforderungen gelten nicht für bestehende Gütesiegelunternehmen. Für sie kommt nach wie vor die alte Regelung zur Anwendung.

  • Pro Fahrzeug dürfen maximal drei Aufkleber angebracht werden. Zudem scheint das KT-Gütesiegel-Logo auch im Unternehmenseintrag im „Firmen A-Z“ der WKO auf.
  • Für den Fall, dass ein Auto verkauft wird, soll in den Richtlinien festgehalten werden, dass die Gütesiegelplakette zu entfernen ist.
  • Wenn das Gewerbe abgemeldet, ruhend gemeldet oder gewechselt (Eigentümerwechsel, auch wirtschaftlicher Eigentümer) wird, sowie im Fall einer Insolvenz (Konkurs) wird das KT-Gütesiegel-Logo automatisch entzogen.

Kosten:

Ob und in welcher Form Unternehmen hinsichtlich der Kurs-Kosten gefördert werden, ist eine Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. zB In Wien werden 50% der Kosten durch die Fachgruppe übernommen.