
Ab 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz
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Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet private Wirtschaftsbetriebe zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen, sofern ihre Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich unter anderem auf Websites, mobile Apps, E-Commerce, Banken und Finanzdienstleister, Computer-Hardware und Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals (zum Beispiel Geldautomaten und Fahrkartenautomaten) sowie Verbraucherendgeräte mit interaktiven Funktionen (zum Beispiel Smartphones, Smart-TVs und E-Book-Reader).
Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sowie in Fällen, in denen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die Unternehmen führen.
Nähere Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz auf wko.at/barrierefreiheit/start