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Änderungen im Impressum notwendig

Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission wurde mit 20.07.2025 abgeschaltet

Lesedauer: 1 Minute

25.07.2025

Durch die „ODR-Verordnung“ (EU) 524/2013 waren Betreiber von Webseiten und Onlineshops seit 2016 verpflichtet, über die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission („OS-Plattform“) zu informieren und in ihren Impressen mittels eines anklickbaren Links auf diese Plattform zu verlinken sowie ihre Email-Adresse anzugeben.

Die Intention der OS-Plattform war, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten zu bieten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben. Damit sollte der Verbraucherschutz gestärkt werden. Nachdem diese Plattform aber von den Verbrauchern kaum genutzt und damit erfolglos war, wurde die ODR-Verordnung wurde mit Wirkung vom 20.07.2025 aufgehoben. Bereits seit dem 20.03.2025 konnten keine Beschwerden mehr auf der OS-Plattform eingereicht werden.

Handlungsbedarf bei Webseiten

Die Aufhebung der ODR-VO und Abschaltung der OS-Plattform ist zwar in erster Linie eine gute Nachricht, führt aber zu einem Handlungsbedarf für jeden Betreiber von Webseiten und Online-Shops:

Die Pflicht, auf die OS-Plattform hinzuweisen und zu verlinken, besteht jetzt nicht mehr und entsprechende Verweise in AGB und im Impressum müssen unbedingt entfernt werden.

Das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) gilt allerdings weiterhin, worin die freiwillige Unterwerfung unter eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle) normiert ist.

Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Handlungsanweisungen:

Das müssen Sie tun, wenn Sie sich nicht einer AS-Stelle unterwerfen:

  • Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) löschen
  • Eine E-Mail-Adresse für Kundenbeschwerden angeben
  • Falls in einem konkreten Streitfall keine Einigung erzielt werden kann, ist die:der Kund:in über die inhaltlich zuständigen AS-Stellen zu informieren und ob das Unternehmen an einem solchen Verfahren teilnehmen würde. 

Das müssen sie tun, wenn Sie sich einer AS-Stelle unterwerfen:

  • Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) löschen
  • Eine E-Mail-Adresse für Kundenbeschwerden angeben
  • Informieren, dass Sie bereit sind, an einem freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen + Link zur AS-Stelle (Info auf der Website, evtl. auch in AGB) 

Nähere Informationen dazu und Formulierungsvorschläge finden Sie hier 

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