Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen: Geförderte Rechtsvertretung in Oberösterreich 

Wirtschaftskammer Oberösterreich stellt Anwälte zur Verfügung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Firmensitz in Oberösterreich. Voraussetzung bei der Förderauszahlung ist die aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Förderungszweck

Rechtliche Vertretung von KMU durch ausgewählte spezialisierte Anwaltskanzleien bei rechtlichen Problemstellungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.

Förderungsgegenstand

  • Stufe 1: kostenlose Erstberatung mit Anwaltskanzlei gemäß Bezirksaufteilung (max. 1 Stunde).
  • Stufe 2: Erstellung eines Schriftsatzes/Strategieplanes im Umfang eines Briefs zur weiteren Verwendung im Verfahren auf Basis der Stufe 1.
  • Stufe 3: Umfassende rechtliche Vertretung im Verfahren in einer Instanz; rechtliche Unterstützung bei der Einreichung, Vorgespräche mit Behördenvertretern oder Sachverständigen, Verfassung von Schriftsätzen, Teilnahme an der Verhandlung, Besprechung des Bescheids und Empfehlung für die weitere Vorgangsweise.

Die Vertretung kann nach der ersten oder zweiten Stufe enden, falls eine weitere Vertretung nicht erforderlich ist. Wenn es sich als notwendig herausstellt, ist ein Umstieg von Stufe 2 auf Stufe 3 möglich.

Ausschlussgrund

  • Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde.
  • Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt. 

Art und Ausmaß der Förderung

Die Erstberatung in Stufe 1 ist kostenlos. Ein Förderantrag ist nicht notwendig. Gefördert werden Stufe 2 und Stufe 3: 

  • Stufe 2 mit 50% jedoch max. € 350,- des Pauschalbetrages in Form eines Zuschusses
  • Stufe 3 mit 50% jedoch max. € 990,- des Pauschalbetrages in Form eines Zuschusses

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Anwaltskanzleien sind verpflichtet, die von der Wirtschaftskammer vermittelten Mandanten nachweislich darüber zu informieren, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr von den vereinbarten Pauschalbeträgen umfasst sind. In diesem Fall sind die Konditionen für den zusätzlichen Aufwand vom Unternehmen selbst mit der Kanzlei zu vereinbaren.

Die Fördermittel werden nach dem „First-Come-First-Served-Prinzip“ vergeben.

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOOe) finanziert.

Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKOOe
T +43 5 90909 3634 
umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.