Oberösterreich: Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen – Branchenförderung für Tischler

Gültig für Mitglieder der Fachgruppe 108 (Tischler und Holzgestalter) der Wirtschaftskammer Oberösterreich

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:

  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ und Fachgruppenzugehörigkeit 108 - Tischler und Holzgestalter
  • Teilnahme an der § 82b GewO 1994 Schulung am 15.02.2023 – die Teilnahmebestätigung ist bei der Förderanmeldung hochzuladen!

Förderungszweck

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOOe) unterstützt mit einem Förderangebot zu Ihrer § 82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen für Tischlereien.

Diese Förderung und eine weitere Unterstützung der Fachgruppe 108 (Tischler und Holzgestalter) erhalten Sie nur durch Ihre Teilnahme an der Spezialveranstaltung am 15. 2. 2023.

Förderungsgegenstand

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Ziel der Beratung ist Durchführung der Eigenüberprüfung durch den Betriebsinhaber gemeinsam mit dem ausgewählten Berater.
  • Ergebnis ist das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Prüfbescheinigungen einschließlich der erforderlichen Unterlagen zur Übermittlung der Prüfbescheinigungen bei Mängel an die Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).

Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.

Ausschlussgrund

  • Wenn mit der Beratung gestartet wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde.
  • Wenn es eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Beratungsunternehmen und den Förderantragsteller gibt.
  • Falls die Spezialveranstaltung am 15.02.2023 nicht besucht wurde.
  • Falls Sie nicht unter die Fachgruppe 108 (Tischler und Holzgestalter) in der WKOOe fallen. 

Art und Ausmaß der Förderung

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max.€  750,- durch die WKOOe in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Anmerkung

Die Förderung wird aus den Mitteln der Wirtschaftskammer Oberösterreich finanziert. 

Rückfragen bitte an das Umweltservice der WKOOe 

T +43 5 90909 3634
M umweltservice@wkooe.at

Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das Förderportal der Wirtschaftskammer Oberösterreich


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.