Personen in Businesskleidung sitzen an einem Besprechungstisch mit Laptop und weiteren Unterlagen in einem gläsernen Büro
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Holzbau, Landesinnung

Innungstagung der Landesinnung Holzbau OÖ

Dienstag, den 12. September 2023 | 11:30 Uhr | Höss-Halle Hinterstoder, Hinterstoder 38, 4573 Hinterstoder

Lesedauer: 2 Minuten

16.11.2023

Einladung zur Innungstagung der Landesinnung Holzbau OÖ am
Dienstag, den 12. September 2023, 11:30 Uhr in der Höss-Halle Hinterstoder, Hinterstoder 38, 4573 Hinterstoder. 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; Bestellung eines Protokollprüfers; Genehmigung der Tagesordnung
  2. Erhöhung der Grundumlagen ab 01.01.2024 – Beschluss
  3. Allfälliges 

Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung

Mit einer starken Interessenvertretung im Rücken können sie sich darauf verlassen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ihre unternehmerische Tätigkeit vorzufinden. Die finanzielle Basis der Landesinnung stellt die Grundumlage dar. Diese ist seit 01.01.2019 unverändert. Seitdem gab es jedoch eine spürbare Entwicklung bei der Inflationsrate, die bis dato nicht berücksichtigt wurde. Um die Funktion der Standes- und Interessenvertretung weiterhin schlagkräftig ausüben zu können, ist eine Wertsicherung der Grundumlage ab dem Jahr 2024 notwendig.

Aktuell (2023) stellt sich der Grundumlagenbeschluss folgendermaßen dar:

FOFachorganisation und BeschlussdatumBemessungsgrundlage der GrundumlageEURO/Hebesatz
107

LI Holzbau


Beschluss der Fachgruppentagung am 27.9.2022. Dieser Beschluss tritt mit 01.01. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft.

  • Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag. Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
    Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte:
  • Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebelsatzes (in %)

Der Höchstbetrag der Grundumlage ist:

Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.

Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten:

€ 490,00



100,00%



0,75%

€ 6.500,00






€245,00




Ab 01.01.2024 ist folgende Grundumlagen-Struktur geplant:

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Der Mindestbeitrag soll auf € 590,00 erhöht werden. Der variable Anteil der Grundumlage – also die Sozialversicherungsbeitragssumme an die ÖGK – wird nicht erhöht. Damit erfolgt keine Erhöhung des Faktors Arbeit. Der Betrag für ruhende Berechtigungen soll sich weiterhin auf 50 % des Sockelbetrages einer aktiven Berechtigung belaufen und daher von € 245,00 auf € 295,00 angehoben werden. Der Höchstbetrag soll ebenfalls um denselben Prozentsatz angehoben werden, somit von € 6.500 auf € 7.800.

Mit diesen Beträgen können wir die Interessenvertretung unserer Branche aufrechterhalten und für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen unserer Mitgliedsbetriebe und der gesamten Branche sichern. 

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur neuen Grundumlage, insbesondere schriftlich per Post an WKO Oberösterreich, Landesinnung Holzbau, Hessenplatz 3, 4020 Linz oder per E-Mail an holzbau@wkooe.at bis spätestens 28. August 2023 äußern.

 

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Innungsmitglieder. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person schriftlich zu bevollmächtigen, die die Voraussetzungen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht zulässig.

 

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung bis spätestens 4. September 2023 per E-Mail an holzbau@wkooe.at oder telefonisch unter 05-90909-4115 (Theresa Keplinger).