Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung
Das vergangene Jahr war für die meisten von Ihnen sehr herausfordernd. Mit einer starken Interessenvertretung im Rücken konnten Sie sich aber darauf verlassen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Ihre unternehmerische Tätigkeit vorzufinden.
Die steigenden Anforderungen führen dazu, dass wir unsere finanziellen Mittel noch stärker im Fokus haben müssen. Wir müssen uns gegen existenzbedrohende Gefahren auf unterschiedlichsten Ebenen rüsten. Etwa mittels gezielter Meinungsbildung bei gesetzgebenden Institutionen, durch effiziente Imagearbeit in den Medien oder bei der Ausbildung von Fachkräften.
Darüber hinaus wollen wir die Stellung des Außenhandels als wichtigen Wirtschaftsfaktor weiter stärken und unsere Beratungs- und Serviceangebote intensivieren. Wir überarbeiten aktuell das Exporthandbuch und stellen Ihnen über unsere Mitgliedschaft in der International Chamber of Commerce Expertise beispielsweise zu den Themen Export/Import Verträge, Incoterms, UN Kaufrecht, Akkreditive zur Verfügung.
Unsere Services und Initiativen finanzieren wir aus den Mitteln Ihrer Grundumlage, die wir sorgsam und höchst effizient einsetzen. Um Ihre Interessen wie bisher vertreten zu können, ist eine Anpassung der Grundumlage nun aber unumgänglich geworden. Für dieses und das kommende Jahr ist - trotz massiver Einsparungen im operativen Bereich in - Summe ein Abgang von rund zwei Jahresbudgets prognostiziert.
Die Grundumlage soll daher ab 1. Jänner 2022 wie folgt festgesetzt werden:
Mit diesen Beträgen können wir auch die gewohnt effektive Interessenvertretung unserer Branche aufrechterhalten und für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage Ihres Betriebs und der gesamten Branche sichern.
Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagen-Erhöhung bis spätestens 14. September 2021 gegenüber dem Gremium am besten per Mail an aussenhandel@wkooe.at äußern.
Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Gremialmitglieder. Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um verlässliche Anmeldung bis28.09.2021 an E aussenhandel@wkooe.at
Achtung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Gremialtagung gültigen Corona-Regelungen. Wir weisen besonders auf die verpflichtende Mitnahme des 3-G-Nachweises hin!