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Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Fachvertretung

Förderung Seminarkosten im Themenbereich Medizinprodukterecht

Die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine Unterstützungsförderung zu fachlich einschlägigen Seminaren, Ausbildungen, Workshops u. dgl. im Themenbereich Medizinprodukterecht. Es werden Aus- u. Weiterbildungsangebote der Kursanbieter WIFI bzw. TÜV Austria Akademie gefördert.

Lesedauer: 1 Minute

31.07.2025

Die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine Unterstützungsförderung zu fachlich einschlägigen Seminaren, Ausbildungen, Workshops u. dgl. im Themenbereich Medizinprodukterecht.

Das Medizinprodukterecht umfasst eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben (MDR, IVDR, MPG usw.), die im Medizinproduktehandel schlagend werden. Einige Bildungsanbieter haben dazu Aus- und Weiterbildungsangebote im Programm, die den Medizinproduktehändlern hier Unterstützung sein können.

Es werden Aus- u. Weiterbildungsangebote der Kursanbieter WIFI bzw. TÜV Austria Akademie gefördert.

Förderrichtlinien

Die Förderung wird aktiven Mitgliedsbetrieben der OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel gewährt.

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Netto-Kurskosten oben definierter Aus- und Weiterbildung sowie oben genannter Kursanbieter, jedoch maximal 100.- Euro pro Teilnehmer und für maximal fünf Teilnehmer je Mitgliedsbetrieb.

Sollte eine Aus- und Weiterbildung eines anderen Kursanbieters eingereicht werden, so behält sich die OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel vor, die Förderung unter Abgabe einer Begründung abzulehnen.

Kein Anspruch auf Förderung besteht, wenn Grundumlagen-Rückstände aus bereits abgelaufenen Kalenderjahren bestehen.

Die Förderung gilt ab dem 6. Februar 2024.

Förderungsanträge sind nach Kursende bei der OÖ Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel einzubringen; folgende Belege (in Kopie) sind beizulegen:

  • Rechnung
  • Zahlungsbeleg
  • Teilnahmebestätigung

Es besteht kein Rechtsanspruch.

Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind auf Verlangen zurückzuzahlen.

Förderantrag


FÖRDERANTRAG

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