Person beugt sich an Tisch über Dokument und unterzeichnet dieses, im Hintergrund verschwommen weitere Personen
© alfa27 | stock.adobe.com
Versicherungsagenten, Landesgremium

Berufs­haftpflicht­versicherung von AC Assekuradeur GmbH

Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsagenten

Lesedauer: 1 Minute

Mit Jahresbeginn 2013 hat das Bundesgremium der VA einen weiteren Rahmenvertrag für eine Berufshaftpflichtversicherung für die Agenten, angeboten von der ARISCONSULTOR GesbR, abgeschlossen.

Folgende Versicherungsbedingungen in der Übersicht: 

  • Deckungssumme: es wird die gesetzlich vorgesehene Pauschalversicherungssumme von : EUR 1.308.470,- pro Schadensfall und EUR 1.962.705,- für alle Schadensfälle eines Jahres abgedeckt (Anpassung gem. § 137c Abs. 1 GewO alle 5 Jahre);
  • Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer: Umsatzstaffelung (nach Umsatzabfrage des Vor-jahres); die Mindestprämie beträgt bis Euro 50.000,- Umsatz/Jahr Euro 533,-; über Euro 120.000,- Jahresumsatz erfolgt ein individuelles Anbot;
  • Prämien haben Gültigkeit, soweit in den letzten 5 Jahren max. 3 Schadensfälle beim Versicherer gemeldet wurden und/oder der Schadenssatz der letzten 5 Jahre nicht über 40 % liegt, ansonsten ist eine zusätzliche Risikoprämie zu vereinbaren;
  • Selbstbehalt: Euro 2.000,- pro Versicherungsfall;
  • Nachdeckung: unbefristet
  • Vertragsdauer: automatische Vertragsverlängerung des individuellen Versicherungsvertrages um ein weiteres Jahr, falls nicht von einem der Vertragspartner mit Frist von 3 Monaten zum 31.12. gekündigt wird.

Stand: 16.12.2020

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht eines Autoschlüssels im Fahrzeuginneren liegend
    Firmenwägen für Versicherungsagenten: Kooperation mit BMW und MINI
    Weiterlesen
  • Grafisches Symbol eines Schlosses auf Platinenhintergrund mit Buchstaben und Zahlen
    Cyber-Kriminalität und Cyber-Versicherung für Versicherungsagenten
    Weiterlesen