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Schild mit Schriftzug Taxonomie, darüber wehende blaue EU-Flagge mit gelben Sternen
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

EU Taxonomie VO: Vereinfachungen durch neuen delegierten Rechtsakt

Der neue delegierte Rechtsakt führt erstmals eine Wesentlichkeitsschwelle ein und sorgt für spürbare Erleichterungen durch vereinfachte Meldebögen und Anpassungen bei den technischen Bewertungskriterien

Lesedauer: 1 Minute

07.07.2025

Am 4. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) erlassen. Ziel ist es, die Anwendung der komplexen Berichtspflichten für Unternehmen signifikant zu vereinfachen. Im Zuge dessen wurden nicht nur der delegierte Rechtsakt veröffentlicht, sondern auch FAQ-Dokumente und ausgefüllte Beispiel-Meldebögen bereitgestellt. Diese finden Sie unter folgendem Link: EU-Kommission: Vereinfachung der EU-Taxonomie

Was ändert sich mit dem delegierten Rechtsakt?

Der neue Rechtsakt ist Teil des sogenannten Omnibus I-Pakets, das im Rahmen der nachhaltigkeitsbezogenen Deregulierungsinitiative auf EU-Ebene eine erste Entlastung für berichtspflichtige Unternehmen bringen soll.

Konkret ändert der delegierte Rechtsakt:

  • die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Berichterstattungspflicht (Disclosure Delegated Act),
  • die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen sowie
  • die delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zu den vier weiteren Umweltzielen (nicht-klimabezogen).

Insgesamt besteht der delegierte Rechtsakt aus einer delegierten Verordnung mit 16 Anhängen.

Was hat sich für Nicht-Finanzunternehmen geändert?

  • Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes: Erstmals wird eine kumulative Wesentlichkeitsschwelle eingeführt. Unternehmen können künftig Wirtschaftstätigkeiten ausschließen, wenn sie nicht finanziell wesentlich sind. Die Wesentlichkeit ist je Kennzahl (Umsatz, CapEx, OpEx) separat zu beurteilen. Die Schwelle liegt bei 10 %. Neu ist auch die verpflichtende Angabe jener Tätigkeiten, die als nicht wesentlich eingestuft wurden, was Transparenz schafft und gleichzeitig Erleichterung bietet. Für die OpEx-Kennzahl bleibt die Option bestehen, diese vollständig auszuklammern, wenn sie für das Geschäftsmodell keine Relevanz besitzt – dies war bereits in der ursprünglichen Taxonomie-Verordnung vorgesehen.
  • Vereinfachung der Meldebögen: Die Kommission verspricht eine Reduktion der Datenpunkte um 64 %. Dies soll durch vereinfachte Templates erreicht werden, die sich künftig auf die wesentlichen Inhalte konzentrieren.
  • Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien: Es wurden die DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) überarbeitet – insbesondere in Bezug auf das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung“. Eine umfassendere Überprüfung sowohl der technischen Bewertungskriterien als auch des Disclosure Delegated Act wird für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Änderungen treten für das Geschäftsjahr 2025 in Kraft, das heißt: Die neue Berichtspflicht gilt ab dem 1. Januar 2026. Allerdings enthält der delegierte Rechtsakt ein Anwendungswahlrecht: Unternehmen dürfen die neuen Vorschriften freiwillig erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet Artikel 4 der neuen delegierten Verordnung.

Der delegierte Rechtsakt befindet sich aktuell noch im Prüfverfahren: Das Europäische Parlament sowie der Rat der EU haben eine Frist von bis zu 6 Monaten, um Einwände zu erheben – inhaltliche Änderungen sind dabei nicht mehr zulässig. Erfolgen keine Einwände, wird der Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt automatisch in Kraft.

Pressemeldung der EU-Kommission: Commission to cut EU taxonomy red tape for companies

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