Leitfaden zur Erlangung einer Konzession als Crypto-Asset Service Provider (CASP)
Detaillierte Anleitung und Checkliste
Lesedauer: 5 Minuten
1. Informationsgespräche mit der FMA vor einer CASP-Antragstellung
Interessenten, die bereits konkrete Vorbereitungen für die Einbringung eines Zulassungsantrags als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Österreich getroffen haben, können der FMA das Interesse an einem informativen Erstgespräch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse mitteilen: casp@fma.gv.at.
Bitte machen Sie von diesem Angebot im eigenen Interesse unbedingt Gebrauch, bevor Sie einen Zulassungsantrag einbringen!
Im Zuge einer solchen Terminanfrage ist es notwendig, den auf der Homepage der FMA zugänglichen Excel-Fragenkatalog zum informellen Erstgespräch so weit wie möglich zu beantworten und zusammen mit sämtlichen begleitenden Dokumenten zu übermitteln. Darin sind insbesondere Angaben zu machen betreffend (i) operative Erfahrung, (ii) finanzielle Stabilität, (iii) Compliance-Historie, (iv) Kundenbasis und Geschäftsentwicklung, (v) Qualifikation des Personals, (vi) geplante Expansion und Commitment in Österreich, (vii) Unternehmensgröße, (viii) Komplexität des Geschäftsmodells, (ix) Herkunft des Unternehmens, (x) Struktur des Unternehmens, und (xi) bereits vorhandene Zulassungen in (anderen) Jurisdiktionen.
2. Antrag auf Zulassung als CASP und Ablauf eines Zulassungsverfahrens
Im Zusammenhang mit der Einbringung des Zulassungsantrags ist das auf der FMA- Homepage abrufbare CASP Zulassungsantragsformular heranzuziehen und dieses ausgefüllt inklusive der darin genannten, für das Verfahren notwendigen Unterlagen und Informationen an die FMA zu übermitteln.
Das auf der FMA-Homepage abrufbare Informationsschreiben für das CASP Zulassungsantragsformular gibt einen detaillierten Überblick über die Anforderungen an einen Zulassungsantrag gemäß Art 62 MiCAR. Dieses dient als Orientierungshilfe für Antragsteller, um die Vorbereitung und Einreichung von Zulassungsanträgen zu erleichtern und zu präzisieren.
Die FMA empfiehlt, für die Übermittlung der im Rahmen des Zulassungsantrags einzubringenden Informationen und Unterlagen auf das secure file exchange System (FTAPI) zurückzugreifen. Entsprechende Informationen zu diesem erhalten interessierte Zulassungswerber vor Antragseinbringung per E-Mail an casp@fma.gv.at.
CASP sind zur Einhaltung der Bestimmungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) verpflichtet und haben dies entsprechend nachzuweisen. Aus diesem Grund sind im Zulassungsverfahren jedenfalls folgende Dokumente, Informationen und Unterlagen vorzulegen:
- Detaillierte, vollständige und geschäftsmodellspezifische Beschreibung des internen Kontrollsystems sowie der Strategien und Verfahren zur Prävention von GW/TF.
- Detaillierte, vollständige und geschäftsmodellspezifische Risikoanalyse auf Unternehmens- und Kundenebene. Bei bereits operativ tätigen Unternehmen ist die Risikoanalyse mit Zahlen und Daten zu hinterlegen. Ansonsten sind geplante, voraussichtliche Zahlen und Daten heranzuziehen.
- Nachweis der Bestellung eines Geldwäschereibeauftragten und eines Stellvertreters; Übermittlung von Nachweisen zur fachlichen Eignung (Lebenslauf sowie z.B. Schulungsnachweise) und persönlichen Zuverlässigkeit (mittels Strafregisterauszugs) und – sofern vorhanden – Nachweis der internen Fit & Proper Beurteilung. Integrierter Bestandteil eines Zulassungsverfahrens ist auch die Fit & Proper Evaluierung des Geldwäschereibeauftragten durch die zuständige Fachabteilung.
Die Dauer eines Zulassungsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Qualität des gestellten Zulassungsantrags, den eingereichten Unterlagen sowie der Komplexität der Unternehmensstruktur des Zulassungswerbers und des zugrundeliegenden Geschäftsmodells. Eine verbindliche Aussage über die voraussichtliche Verfahrensdauer ist daher nicht möglich.
Die FMA ersucht Zulassungswerber von der Einbringung eines unvollständigen Zulassungsantrags Abstand zu nehmen! Zur raschen Verfahrensabwicklung ist es wichtig, dass von den Konzessionswerbern die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden!
3. FMA-Sandbox
Die FMA bietet seit dem 01.09.2020 ein eigenes Sandbox-Programm für ambitionierte FinTech-Modelle an.
Mit der Aufnahme eines Unternehmens in die FMA-Sandbox soll FinTech- Geschäftsmodellen und -Kooperationen der Weg in die Aufsicht durch gezielten Support und enge Betreuung erleichtert werden.
Das Unternehmen kann sein Geschäftsmodell in einer Testphase mit einer Konzession in der Sandbox betreiben. Ist der Test erfolgreich, verlässt das Unternehmen die Sandbox in die reguläre Aufsicht und bereichert durch seine innovative Tätigkeit die Aufsichtslandschaft.
Klares Ziel der Sandbox ist es auch, den Einblick der FMA in Innovationen am Finanzmarkt und die damit einhergehenden Chancen und Risiken zu vertiefen.
Anträge auf Zulassung zur Sandbox können unter sandbox@fma.gv.at gestellt werden.
4. Kontaktstelle FinTech
Die FMA hat die Kontaktstelle FinTech eingerichtet, damit im Bereich Finanzinnovationen hinsichtlich der Geschäftsidee und der geplanten Geschäftstätigkeit Fragen zu Konzessionspflicht, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäschevorschriften, Ablauf von FMA-Verfahren und Kosten frühzeitig abklären können.
Rechtsanfragen zu FinTech-Modellen können über das Kontaktformular Rechtsanfragen zu FinTech-Modellen gestellt werden.
5. Zuständige FMA-Abteilung
Innerhalb der Abteilung III/2 „Wertpapierunternehmen und Finanzinnovationen“ ist das Team „Finanzinnovationen“ für CASPs sowie die Agenden betreffend FinTech und Sandbox zuständig.
6. Weiterführende Informationen
Die FMA stellt relevante und weiterführende Informationen insbesondere unter folgenden Links bereit:
» Roadmap für Crypto-Asset Service Provider (CASP)
» Informationen für CASP-Zulassungswerber
Annex: Checkliste zur Erlangung einer Konzession als CASP
| Erforderliche Schritte | Erledigt |
| 1. Informatives Erstgespräch | |
| a) Mitteilung des Interesses an einem informativen Erstgespräch an die FMA unter der E-Mail-Adresse casp@fma.gv.at | ☐ |
| b) Beantwortung des Excel-Fragenkatalog für das informelle Erstgespräch einschließlich Angaben betreffend | ☐ |
| i. operative Erfahrung | ☐ |
| ii. finanzielle Stabilität | ☐ |
| iii. Compliance-Historie | ☐ |
| iv. Kundenbasis und Geschäftsentwicklung | ☐ |
| v. Qualifikation des Personals | ☐ |
| vi. geplante Expansion und Commitment in Österreich | ☐ |
| vii. Unternehmensgröße | ☐ |
| viii. Komplexität des Geschäftsmodells | ☐ |
| ix. Herkunft des Unternehmens | ☐ |
| x. Struktur des Unternehmens | ☐ |
| xi. bereits vorhandene Zulassungen in (anderen) Jurisdiktionen | ☐ |
| c) Teilnahme am informativen Erstgespräch mit der FMA zur Besprechung des Geschäftsmodells und Klärung offener Punkte | ☐ |
| 2. Einbringung des Zulassungsantrags | |
| a) Verwendung des auf der FMA-Homepage abrufbaren CASP Zulassungsformulars und Beifügung der darin genannten Unterlagen und Informationen | ☐ |
| i. Allgemeine Informationen | ☐ |
| ii. Geschäftsplan | ☐ |
| iii. Aufsichtsrechtliche Anforderungen | ☐ |
| iv. Informationen über die Regelungen für die Unternehmensführung und die internen Kontrollmechanismen sowie Interessenkonflikte | ☐ |
| v. Plan zur Fortführung des Geschäftsbetriebs | ☐ |
| vi. Aufdeckung und Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung | ☐ |
| vii. Identität und Nachweis des guten Leumunds, der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowie eines ausreichenden Zeitaufwands der Mitglieder des Leitungsorgans | ☐ |
| viii. Informationen zu Anteilseignern oder Gesellschaftern mit qualifizierten Beteiligungen | ☐ |
| ix. IKT-Systeme und zugehörige Sicherheitsvorkehrungen | ☐ |
| x. Trennung und sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden | ☐ |
| xi. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden | ☐ |
| xii. Verwahrungs- und Verwaltungsgrundsätze | ☐ |
| xiii. Betriebsvorschriften der Handelsplattform und Aufdeckung von Marktmissbrauch | ☐ |
| xiv. Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte | ☐ |
| xv. Grundsätze der Auftragsausführung | ☐ |
| xvi. Beratungsdienste zu Kryptowerten oder Portfolioverwaltung von Kryptowerten | ☐ |
| xvii. Transferdienstleistungen | ☐ |
| xviii. Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung | ☐ |
| b) Übermittlung der Unterlagen an die FMA durch das secure file exchange System (FTAPI) | ☐ |
| c) Erforderliche Dokumente, Informationen und Unterlagen zu GW/TF | ☐ |
| i. Detaillierte, vollständige und geschäftsmodellspezifische Beschreibung des internen Kontrollsystems sowie der Strategien und Verfahren zur Prävention von GW/TF | ☐ |
| ii. Detaillierte, vollständige und geschäftsmodellspezifische Risikoanalyse auf Unternehmens- und Kundenebene
| ☐ |
| iii. Überprüfung der Geeignetheit des Geldwäschebeauftragten und des Stellvertreters: | ☐ |
| ☐ |
| ☐ |
| ☐ |
| 3. Nach Erteilung der Konzession | |
| a) Antrag auf Zulassung zur Sandbox unter sandbox@fma.gv.at, sofern ambitioniertes FinTech-Modell | ☐ |
Sämtliche Angaben in diesem Leitfaden und im Annex erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine etwaige Haftung des Fachverbands Finanzdienstleister aus dem Inhalt dieses Leitfadens und dem Annex ist ausgeschlossen.