Arbeitskräftemangel - Maßnahmenplan
Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November
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Der Arbeitskräftemangel in Österreich, aber insbesondere auch in Oberösterreich ist nicht mehr übersehbar. In allen Lebensbereichen fehlt es an Arbeitskräften und Facharbeitskräften. Tankstellen verkürzen die Öffnungszeiten, Schalter in Postämtern werden nicht mehr besetzt, Geschäfte in Einkaufszentren bleiben vorrübergehend geschlossen, Produktionen in Fabriken werden gedrosselt oder zeitweilig gänzlich eingestellt, Gastronomen öffnen nicht mehr an Sonn- und Feiertagen und das sind nur ein paar wenige Beispiele aus unserem täglichen Leben.
Wenn man die europaweite Entwicklung der Wirtschaft gesamt betrachtet, ist klar erkennbar, dass ohne sofort eingeleitete Maßnahmen dieser Arbeitskräftemangel noch viel größer wird. Dabei werden Länder und Regionen, in denen keine Maßnahmen gesetzt werden noch potentiell schneller und stärker negativ betroffen sein, da die „Konkurrenz“ (andere Länder und Regionen) ebenfalls an Maßnahmenpaketen arbeitet und diese teilweise bereits umgesetzt hat.
Als Paradebeispiel sei hier die Balkanregelung unseres Nachbarlandes Deutschland erwähnt. Bereits 2016 wurde diese befristet bis 2020 eingeführt und bis Dezember 2023 verlängert. Auf Grund der positiven Auswirkungen arbeitet die deutsche Bundesregierung gerade daran, diese Regelung UNBEFRISTET weiterzuführen. Dabei sieht diese Regelung vor, dass Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen – ohne Berücksichtigung der Art der Beschäftigung und der anerkannten Qualifikation. Einziges Hemmnis ist, wenn deutsche oder EU-Bürger für diesen Arbeitsplatz in Frage kämen.
Ein derartig gut funktionierendes Modell muss nicht neu erfunden werden, sondern könnte umgehend umgesetzt werden. Die Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte sind begrüßenswert, aber in Wirklichkeit nur „Reförmchen“ – es bedarf eines umfassenden Maßnahmenpaketes, wo nachfolgende Maßnahmen behandelt bzw. umgesetzt werden könnten:
- Österreichische Westbalkanregelung (inkl. Prüfung weiterer Nationen) nach deutschem Vorbild (siehe oben)
- Abgabenseitige Anreize für längeres Arbeiten über das Pensionsantrittsalter hinaus
- Abgabenseitige Anreize bei Kombination Pension und Arbeit
- Lehrlingsaubildung für Menschen in Drittstaaten
- Bundesländerübergreifender Berufsschulbesuch (derzeit muss ein Extra-Antrag eingebracht werden, wenn ein Lehrling eine Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchen möchte)
- Überarbeitung der Thematik „Lehre trotz Abschiebebescheid“ (das gilt derzeit nur für Mangelberufe und ist auf die Dauer der Lehre beschränkt – die „freiwillige“ Ausreise binnen 14 Tagen wird bis zum Ende der Lehre gehemmt – gut (von uns) ausgebildete Arbeitskräfte müssen 14 Tage nach Abschluss der Ausbildung das Land verlassen – teilweise neben der menschlichen auch eine wirtschaftliche Katastrophe)
- Anerkennung von ausländischen Qualifizierungen (oft ist es schwer für Drittstaatsangehörige dementsprechende Nachweise oder Zeugnisse ihrer Ausbildung nachzuweisen, was dazu führt dass gut qualifizierte Fachkräfte oft auf Arbeitsplätzen mit geringerer Qualifikation eingesetzt werden. Dies könnte durch einfache Standardüberprüfungen verbessert werden.)
- Überarbeitung der Eingliederungshilfe (Eingliederungshilfe wird zwischen AMS und Arbeitgeber nach Beratungsgesprächen für Menschen mit Beeinträchtigung vereinbart, wobei gewisse Beeinträchtigungsgrade notwendig sind, psychische Einschränkungen nach wie vor kaum Berücksichtigung finden und teilweise eine subjektive Entscheidung getroffen wird, obwohl beeinträchtigte Menschen oft mehr zu leisten im Stande sind (und dies auch wollen), als angenommen wird.)
- Anreizprogramm zur Besetzung offener Lehrstellen
Manfred Zaunbauer
SWV
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ soll ALLE in Frage kommenden Stellen (OÖ Landesregierung, AMS, WKO, NPOs, usw.) auffordern UMGEHEND Maßnahmenpakete auszuarbeiten, abzustimmen und umzusetzen, wobei die im Antrag angeführten Einzelmaßnahmen als erste Grundlage herangezogen werden sollen und soll die Wirtschaftskammer OÖ weiters über die Wirtschaftskammer Österreich die Bundesregierung auffordern eine rasche Generalreform der Rot-Weiß-Rot-Karte durchzuführen.