Reform bei Großverfahren beschleunigt Projekte und sichert Investitionen
WKOÖ-Präsidentin Hummer: „Große Projekte wie Donaubrücke Mauthausen, Windpark Sandl, Gasleitung WAG Loop könnten rascher umgesetzt werden“
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Seitens der Bundesregierung wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Verwaltungsverfahren mit mehr als 50 Beteiligten wesentlich beschleunigt werden. Aus Sicht der Wirtschaft eine dringend notwendige Novelle, da die aktuelle Regelung aus dem Jahr 1998 überaltert und inhaltlich dringend reformbedürftig ist.
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Wir fordern diese Novelle seit Langem, weil es dadurch zu einer spürbaren Beschleunigung für Genehmigungsverfahren sowie einer Erhöhung der Rechtssicherheit kommt. Das hilft bei der Umsetzung dringend nötiger Investitionsvorhaben, stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert somit langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land.“
Wir fordern diese Novelle seit Langem, weil es dadurch zu einer spürbaren Beschleunigung für Genehmigungsverfahren sowie einer Erhöhung der Rechtssicherheit kommt.
Doris Hummer
Präsidentin WKOÖ
„Ein Beispiel für ein Großverfahren ist die lang geplante neue Donaubrücke Mauthausen, die eine Bruttowertschöpfung von knapp 150 Millionen Euro allein in Oberösterreich auslöst und 358 Arbeitsplätze sichert bzw. schafft. Weitere Großprojekte wie der Windpark Sandl und die Gasleitung WAG Loop im Mühlviertel könnten mit den geplanten Beschleunigungsschritten rascher realisiert werden“, hofft Präsidentin Hummer.
Unnötige Verfahrensverzögerungen beseitigen
Besonders zu befürworten ist, dass die Zustellung per öffentlicher Verlautbarung (Edikt) einfacher und sicherer gestaltet werden soll. Durch den Entfall der „Ediktalsperre“ - ein Zustellverbot für Urlaubszeiten im Winter und im Sommer – würde eine unnötige Verfahrensverzögerung beseitigt werden und außerdem soll eine übliche Vorsteuerabzugsmöglichkeit für relevante Barauslagen ermöglicht werden.
Verbesserungspotenzial bei allen Behördenverfahren
„Wir sehen aber auch noch weiteres Verbesserungspotenzial, die über Großverfahren hinausgehen und somit einen deregulierenden positiven Effekt für allen Behördenverfahren erzeugen würde. Dazu zählen beispielsweise die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, Verbesserungen bei den Verfahrensförderungspflichten, weitere Erleichterung der Kundmachungsvorschriften oder Rechtssicherheit beim Thema ‚übergangene Partei‘“, so WKOÖ-Präsidentin Hummer abschließend.