Neuerliche Verzögerung bei Donaubrücke Mauthausen absolut inakzeptabel
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer sieht Länder OÖ und NÖ in der Pflicht.
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Das UVP-Verfahren zur Donaubrücke Mauthausen läuft seit mittlerweile fast vier Jahren. Mit dem vom Bundesverwaltungsgericht im Februar dieses Jahres in Auftrag gegebenen und nunmehr vorgelegten neuerlichen Gutachten zum Artenschutz droht eine weitere Verzögerung des Baustarts – mit enormen Nachteilen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und insbesondere die Arbeitnehmer in der gesamten Region.
Hinzu kommt die für 2028 vorgesehene dreimonatige Totalsperre der bestehenden Brücke, die aufgrund des Ausweichverkehrs überregional — insbesondere im Linzer Zentralraum und in Grein — zu einer dramatischen Verkehrszunahme führen wird.
„Diese Verfahrensverzögerungen sind schlicht und einfach inakzeptabel. Jetzt sind die Projektwerber gefordert, entsprechende Konzepte für Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen rasch vorzulegen, damit zeitnah eine positive Entscheidung getroffen wird. Der Gesetzgeber sieht hier auch die Möglichkeit vor, diese Maßnahmen nach Baubeginn bzw. Realisierung umzusetzen“, verweist WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer auf die UVP Novelle 2023. Die Donaubrücke Mauthausen darf nicht das Schicksal des Linzer Westrings teilen, dessen UVP-Verfahren fast zehn Jahre gedauert hat.