Bundesverwaltungsgericht schließt Verfahren zur Donaubrücke Mauthausen
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Es kann nur eine Entscheidung für den Wirtschaftsstandort geben“
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Nach Abschluss des gestrigen Berufungsverfahrens hofft WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer auf ein positives Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das Anfang 2026 in schriftlicher Form ergehen wird. Seitens der Projektwerber und der Sachverständigen werden die ergänzenden Verbesserungsaufträge des BVwG zum Arten- und Lärmschutz sowie zum Landschaftsbild als erfüllt betrachtet. Damit ist aus Sicht der oö. Wirtschaftsvertretung der Weg frei zur Genehmigung dieser wichtigen Lebensader für den Wirtschaftsstandort.
„Die neue Donaubrücke ist für Oberösterreich, insbesondere im unteren Mühlviertel, aber auch länderübergreifend ins westliche Niederösterreich die zentrale Verkehrsachse, von der die Wirtschaft und der Wohlstand der gesamten Region abhängt. Mit diesem Jahrhundertprojekt werden die Weichen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung gestellt. Auch wenn der Neubau erst nach der Instandhaltung der alten Brücke abgeschlossen sein wird, werden von einer positiven Entscheidung ganz wesentliche Impulse für Betriebsansiedelungen bzw. Erweiterungen und damit für Arbeitsplätze, Kaufkraft und Lebensqualität über Generationen hinweg ausgehen“ zeigt Präsidentin Hummer die enorme Bedeutung dieses Verkehrsprojektes auf.