Transparenz und Verantwortung bei Funktionärsentschädigungen
Dringlichkeits-Antrag der FW unterstützt von WIR an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November
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Begründung der Dringlichkeit: Da die Thematik der stark gestiegenen Funktionärsentschädigungen aktuell in den oberösterreichischen und nationalen Medien breit thematisiert wird, ist eine sofortige Befassung des Wirtschaftsparlaments notwendig. Nur durch rasches Handeln kann das Vertrauen der Unternehmerinnen und Unternehmer in ihre Interessenvertretung gestärkt und ein glaubwürdiges Zeichen für Maßhaltung und Verantwortung gesetzt werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass Funktionärinnen und Funktionäre mit gutem Beispiel vorangehen. Ziel des Antrags:
• Wiederherstellung des Vertrauens der Mitglieder in ihre Interessenvertretung,
• Stärkung von Transparenz und Vorbildwirkung,
• sowie ein klares Signal für Verantwortungsbewusstsein und Glaubwürdigkeit in
wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
Selbst die Spitze der Wirtschaftskammer Österreich hat in einer aktuellen Stellungnahme eingeräumt, dass in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf besteht, und Schritte angekündigt, um Vertrauen zurückzugewinnen.
Thomas
Mayr-Stockinger
FW mit Unterstützung von WIR
Dringlicher Antrag
Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer OÖ möge beschließen,
1. Bekenntnis zur unternehmerischen Eigenverantwortung der Funktionäre:
Funktionärinnen und Funktionäre der Wirtschaftskammer sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich aus ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit bestreiten. Eine wesentliche Finanzierung über Kammerentschädigungen widerspricht dem unternehmerischen Selbstverständnis.
2. Rücknahme der Erhöhung der Funktionärsentschädigungen: Die Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich wird aufgefordert, die aktuell erfolgten Erhöhungen der Funktionärsentschädigungen rückwirkend rückgängig zu machen und diese auf das bisherige Niveau zurückzuführen.
3. Empfehlung an Sparten und Fachgruppen: Das Wirtschaftsparlament empfiehlt allen Sparten und Fachgruppen, ebenfalls auf etwaige Erhöhungen der Funktionärsentschädigungen zu verzichten bzw. bereits erfolgte Erhöhungen gegebenenfalls rückgängig zu machen und diese auf das ursprüngliche Niveau zu belassen.
4. Transparente Offenlegung: Das Präsidium der Wirtschaftskammer Oberösterreich wird beauftragt, eine transparente, nachvollziehbare und öffentlich zugängliche Aufstellung sämtlicher aktuell gewährter Funktionärsentschädigungen – einschließlich jener in Bezirksstellen, Sparten und Fachgruppen – vorzulegen.
5. Weiterleitung an die Wirtschaftskammer Österreich: Der Beschluss ist als Empfehlung auch an die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu übermitteln, um dort analoge Transparenz- und Verantwortungskriterien zu verankern.