Funktionsentschädigungen und Bezüge der Wirtschaftskammer Österreich und der Länderkammern
Dringlicher Antrag von UNOS - Unternehmerisches Österreich an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November
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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat auf Basis eines Beschlusses ihres Erweiterten Präsidiums, in dem UNOS zum Beschlusszeitpunkt nicht vertreten waren, eine Erhöhung der Bezüge der Beschäftigten der Wirtschaftskammer-Organisation (WKO) um 4,2 Prozent vorgesehen. Nach intensiven öffentlichen-Diskussionen zu dieser starken Erhöhung (Inflationsrate 2026/Prognose: 2,4 Prozent; Abschluss der metalltechnischen Industrie: + 1,41 Prozent zuzüglich Freizeit oder Einmalprämie), wurde von der WKÖ-Führung eine verminderte Erhöhung im Ausmaß von 2,1 Prozent verlautbart.
Diese Darstellung ist nicht korrekt. Die neue, angestrebte Regelung ist vielmehr folgendermaßen definiert:
- Die Bezüge der WKO-Dienstnehmer:innen werden weiterhin um 4,2 Prozent erhöht
- Diese Erhöhung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.
Dies bedeutet:
- 2026 sind die Personalkosten zwar geringer als ursprünglich geplant, für die Folgejahre bleibt aber eine um 4,2 % erhöhte Ausgangsbasis und künftige Budgets werden damit belastet
- Die Beispielwirkung für aktuelle und kommende Lohnverhandlungen, z.B. im Handel, bleibt verheerend. Die Notwendigkeit einer unbedingten, nachhaltigen Kostenentlastung und die Ernsthaftigkeit der eigenen Verhandlungsposition wird durch solch geschönte Darstellungen vollkommen in Frage gestellt
- Auch die teils unverhältnismäßig hohen Anpassungen der Funktionärsentschädigungen stoßen auf großes Unverständnis unter den Mitgliedern, aber auch in der Gesamtbevölkerung.
Insgesamt zeigen die Pläne und die Diskussion um die Bezugshöherungen innerhalb der Wirtschaftskammern ein Bild, das wenig von Verantwortungsbewusstsein für den Wirtschaftsstandort und die aktuelle Reformagenda geprägt ist. Der drohende Schaden kann nur durch eine ehrliche Sofortlösung ohne Wenn und Aber vermieden werden.
Johannes Egger
UNOS
Michael Guger
UNOS
Antrag
Das Wirtschaftsparlament OÖ möge das Präsidium der WKOÖ beauftragen, die verantwortlichen Stellen der Wirtschaftskammer Österreich aufzufordern, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Erhöhung der Bezüge von WKO-Dienstnehmer:innen in der Höhe von 2,1 Prozent für das gesamte Jahr 2026.
Weiters möge das Wirtschaftsparlament das Präsidium der WKOÖ beauftragen, alle Funktionsentschädigungen innerhalb der Wirtschaftskammer OÖ offen zu legen bzw. dem Protokoll zu diesem - Wirtschaftsparlament innerhalb der nächsten 14 Tage beizulegen.
Da dieser Antrag auf aktuellen Entwicklungen beruht, ersuchen wir diesem die Dringlichkeit zuzuerkennen und im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich zuzustimmen.