Einigung bei Trinkgeld bringt Planbarkeit und Rechtssicherheit für Betriebe
Neuer österreichweiter Pauschalbetrag liegt nur wenige Euro über wertangepasster bisheriger Oberösterreich-Pauschale
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Nach intensiven Verhandlungen zur Besteuerung von Trinkgeld wurde heute eine bundesweit geltende Einigung erzielt. „Die neue Pauschale ermöglicht den Tourismusbetrieben Planbarkeit und Rechtssicherheit, was die Wirtschaft aktuell ohnehin benötigt!“, sieht WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer das Ergebnis positiv.
„Die Einführung der einheitlichen Pauschale ist für die Tourismusbetriebe in Oberösterreich vor allem in Hinblick auf die Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung“, betont Gerold Royda, oö. Wirtesprecher und Tourismus-Spartenobmann. Aufgrund von vermehrter Kartenzahlungen und der damit besser überprüfbaren Trinkgeldeinnahmen kam es in letzter Zeit zu teils hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskassa, da sie über den in der Pauschale vereinbarten Betrag hinausgingen. „In Zukunft gibt es diese Gefahr der Nachzahlung durch die entsprechende gesetzliche Einigung österreichweit nicht mehr“, erklärt Royda.
Die neue Pauschale ermöglicht den Tourismusbetrieben Planbarkeit und Rechtssicherheit, was die Wirtschaft aktuell ohnehin benötigt!

Doris Hummer
WKOÖ-Präsidentin
„Im Gegenzug zu dieser für die Betriebe wichtigen Rechtssicherheit wurde die Erhöhung der Pauschale vereinbart. Für das Jahr 2026 beläuft sich der Betrag auf monatlich 65 Euro in der höchsten Stufe für Mitarbeiter mit Inkasso, was für Oberösterreich nur wenige Euro über den seit 2019 geltenden wertangepassten 43,60 Euro liegt. Das ist ein gutes Ergebnis für Oberösterreichs Tourismusbetriebe“, so Royda über den Verhandlungserfolg der Wirtschaftskammer, die erfolgreich gegen den in der Anfangsphase im Raum gestandenen Pauschalbetrag von 300 bis 500 Euro intervenieren konnte. Für Mitarbeiter, die kein Trinkgeld einnehmen, besteht zudem die Möglichkeit, sich von der Pauschale befreien zu lassen. Zudem werden derzeit offene Nachzahlungsverfahren eingestellt. Vereinbart wurde auch, dass die Pauschalen bis 2028 nur schrittweise steigen und danach einer jährliche Valorisierung unterliegen. „Damit herrscht eine 100-prozentige Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Betriebe“, so Royda abschließend.
Der neu erzielte, österreichweit geltende Pauschalbetrag ist ein gutes Ergebnis für Oberösterreichs Tourismusbetriebe.

Gerold Royda
Oö. Wirtesprecher und Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft