Gemeinsam Energie gestalten
Ein Baustein auf dem Weg zur Energiewende sind Energiegemeinschaften, Zusammenschlüsse von Privatpersonen, Betrieben und Institutionen, die gemeinsam erneuerbaren Strom erzeugen, teilen und nutzen.
Lesedauer: 2 Minuten
Das Besondere an Energiegemeinschaften ist ihr lokaler Charakter. Der erzeugte Strom, etwa aus PV-Anlagen auf Dächern, wird innerhalb der Gemeinschaft direkt verbraucht. So bleibt die Energie dort, wo sie entsteht: in der Region. Das bringt mehrere Vorteile. Zum einen wird das Stromnetz entlastet, da weniger Energie über große Distanzen transportiert werden muss. Zum anderen stärkt die gemeinsame Nutzung den regionalen Zusammenhalt. Zudem leisten Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie sauberen Strom aus erneuerbaren Quellen fördern und gleichzeitig den Eigenverbrauch optimieren. Nachhaltige Energie wird so produziert und genutzt.
WKOÖ als Teil der Lösung
Auch die WKOÖ nutzt dieses Modell. Sie ist Teil der Bürger-Energiegemeinschaft „Energiegemeinschaft für OÖ eGen“, organisiert über die REG Raiffeisen Energie GmbH und erzeugt mit den eigenen PV-Anlagen auf den Dächern des WIFI OÖ und der Bezirksstellen sauberen Strom. Dieser Strom wird in die Gemeinschaft eingespeist und lokal genutzt – ein Beispiel, wie unternehmerisches Engagement und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen. Durch die Teilnahme trägt die WKOÖ aktiv dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen voranzutreiben und die Netzstabilität zu unterstützen.
Energiegemeinschaften zeigen, wie Energieversorgung dezentral, effizient und gemeinschaftlich gestaltet werden kann. Sie machen uns unabhängiger und geben Bürgern, Betrieben und Institutionen die Möglichkeit, Teil der Energiewende zu sein. Mit jedem weiteren Mitglied wächst das Potenzial, Österreichs Stromversorgung nachhaltiger und regionaler zu gestalten. So wird Energie nicht nur erzeugt, sondern gemeinschaftlich gedacht und verantwortungsvoll genutzt.
Die drei Modelle im Überblick
Die drei Modelle bieten unterschiedliche Lösungswege – vom sehr lokal eingebundenen Gemeinschaftsmodell (GEA) bis zur breiten Beteiligung über Regionen hinweg (BEG).
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Dieses Modell gilt vor allem dort, wo mehrere Personen oder Einheiten einen gemeinsamen Netzanschluss nutzen, z.B. in einem Mehrparteienhaus. Zugelassen sind Strom (und in manchen Fällen Wärme) aus eigener Erzeugung. Die räumliche Begrenzung liegt im Bereich des gemeinsamen Netzanschlusses bzw. Netzebene 7 oder 6. Teilnahme ist durch mind. zwei Teilnehmende möglich, die eigene Rechtsform ist nicht zwingend erforderlich. Ein Vertrag gemäß § 16a Abs 4 ElWOG reicht.
- Erneuerbare Energie Gemeinschaft (EEG): Dieses Modell ermöglicht die gemeinschaftliche Erzeugung, Speicherung, Nutzung und auch Verkauf von Strom oder Wärme über Grundstücksgrenzen hinweg, allerdings innerhalb einer definierten räumlichen Grenze (z.B. Versorgungsgebiet einer Trafostation, Netzebene 6/7). Teilnahme ist für natürliche und juristische Personen, Klein- und Mittelbetriebe, Gemeinden und Körperschaften öffentlichen Rechts möglich. Eine eigene Rechtsform (z.B. Genossenschaft oder Verein) ist erforderlich.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Diese Form erlaubt eine weitergehende räumliche Ausdehnung. Der Austausch von Strom ist überregional und österreichweit möglich (Netzebenen 1 bis 7), somit keine räumliche Begrenzung mehr wie bei den anderen beiden Modellen. Auch hier dürfen natürliche und juristische Personen teilnehmen; allerdings dürfen nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen die Kontrolle übernehmen.