Anregung zu einer Verwaltungsreform zwecks Reduktion von Folgeschäden nach Insolvenzen
Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November
Lesedauer: 1 Minute
Die Republik könnte zum eigenen Vorteil und dem von einer Insolvenz betroffenen Zulieferanten eine Reform herbeiführen, die eine verbesserte Früherkennung von nicht mehr solventen Unternehmen und Personen ermöglicht.
Angedacht ist mit diesem Vorschlag nicht die Zusammenlegung von Kernkompetenzen der nachstehend genannten Institutionen, nur die zentrale Einhebung von Steuern und Beiträgen, also die Vereinigung der Abteilung „Abgabensicherung“ des Finanzamtes mit allen staatlichen Exekutionsabteilungen, was zu einem Synergieeffekt durch Einsparung von Personal und insbesondere zu einem erheblich verbesserten Überblick über die Bonitätsentwicklung für die Republik führt.
Gemeint sind mit diesen Institutionen neben der Finanz:
- die österreichische Gesundheitskasse
- die Sozialversicherung der Selbständigen
- die Gemeinden
möglich auch
- der ORF
- die Tourismusverbände u.a.m.
Diese Institutionen bleiben für die Vorschreibung von Abgaben und Beiträgen weiterhin zuständig, treten aber die Inkassoaufgaben an die Finanz ab, die die bisher dort beschäftigten Mitarbeiter übernimmt und damit eine schlagkräftige Abteilung zur Bonitätsüberwachung bildet.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über die Entwicklung der Solvenz schaffen Grundlagen für Entscheidungen über die Bewilligung oder eben Nichtbewilligung von Stundungen oder Zahlungserleichterungen und wirken damit einer Insolvenzverschleppung entgegen, die eben nicht nur dem Staat, sondern auch den Zulieferanten schaden.
Die rudimentär vorhandene Kontrolle beim Firmenbuch in Form der Erklärungen bei aufgetretener Überschuldung von GmbH´s, wäre für den Fiskus eine nützliche Zusatzinformation.
Die Zahlung an eine Einhebungsstelle erleichtert die Abfuhr der Abgaben für die Unternehmer. Die Abfuhr der Einbehalte für nicht auf der HFU-Liste stehenden Fälle, verkürzt die Zeit bis zur Gutschrift, es bedarf keiner Rückfragen mehr durch die Clearingstelle. Auftretende Guthaben bei einer Abgabe könnten automatisch auf fällige andere übertragen werden, so wie es innerhalb der Finanz immer schon üblich ist.
Es wäre sogar die Weitergabe der Information betreffend überfälliger Rückstände an die entsprechenden Schutzverbände empfehlenswert.
Alfred Fenzl
Freiheitliche Wirtschaft
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ möge diesen Vorschlag, der den sich Wohlverhaltenden keinesfalls schadet, der Bundesregierung vorlegen.