Mit August treten weitere Bestimmungen des AI Acts in Kraft
Ziel dieser KI-Verordnung der EU, die etappenweise in Geltung tritt, ist, die Entwicklung und den Einsatz von KI in der Europäischen Union sicherer und transparenter zu machen.
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Die ersten Bestimmungen des AI Acts gelten bereits seit Anfang Februar 2025. Mit 2. August 2025 werden nun nachfolgende Bereiche geregelt:
- Die Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI Models – GPAI)
- Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zumindest eine notifizierende Behörde zu benennen, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren zur Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und für deren Überwachung zuständig ist.
- Governance auf Unionsebene: Es sind die vorgesehenen Behörden und Institutionen einzurichten oder zu benennen, z.B. Büro für Künstliche Intelligenz, KI-Gremium, Beratungsforum, Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger.
- Die Vorschriften über Sanktionen, einschließlich der Geldbußen, gelten grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt.
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
(GPAI-Modell)
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sind Modelle, die eine große Allgemeingültigkeit aufweisen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und in eine Vielzahl von Systemen oder Anwendungen integriert werden können. Sie können große Mengen an Daten wie Texte, Bilder oder Videos verarbeiten und werden mit diesen trainiert. Aufgrund ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeiten werden diese in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Beispiele dafür sind die auf Transformer-Modellen beruhenden großen Sprachmodelle (Large Language Models – LLM) von OpenAI (GPT-3.5/GPT-4), Meta (LLama) oder Mistral (Mixtral). Da diese Modelle vielseitig in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden und Risiken in sich bergen können, legt der AI Act besonderen Wert auf deren Regulierung.
Risikostufen für KI-Modelle
GPAI-Modell mit systemischem Risiko
- Das sind jene GPAIs, die Fähigkeiten mit hohem Wirkungsgrad besitzen. Dieser bestimmt sich nach der Rechenleistung, die in Gleitkommaoperationen pro Sekunde (FLOP) gemessen wird. Bei mehr als 1025 FLOPS liegt grds. ein Modell mit systemischem Risiko vor.
- Pflichten
– generelle Pflichten, denen jeder Anbieter von GPAI-Modellen unterliegt (siehe folgender Punkt)
– Anbieter-Maßnahmen zur Ermittlung, Bewertung und Minderung von Systemrisiken (Art. 55)
– Meldepflichten (Art. 52, 55)
– Setzen von Cybersicherheitsmaßnahmen
GPAI-Modell
- Anbieter unterliegen Informations- und Dokumentationspflichten (Art. 53)
– von Trainingsinhalten
– Informationen über Funktionen und Grenzen des GPAI-Modells für nachgelagerte Anbieter
- Umsetzung einer Strategie zur Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen in der EU
- Anbieter aus Drittländern benennen einen in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten (Art. 54)
Sonstige KI-Modelle
- sind nicht vom AI Act erfasst, da anzunehmen ist, dass von ihnen kein Risiko ausgeht.
Sanktionen
Bei einem Verstoß gegen Bestimmungen zu den verbotenen Praktiken im KI-Bereich, die bereits seit 2. Februar 2025 gelten, sind nun Geldstrafen von bis zu 35 Mio. Euro der 7 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgesehen. Für Falschaussagen bei der zuständigen notifizierenden Behörde können Geldbußen von bis zu 7,5 Mio. Euro oder bis zu 1 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Ausgenommen sind jedoch Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Diese greifen erst ab dem 2. August 2026.
Tipp: Das Büro für Künstliche Intelligenz und das KI-Gremium werden Praxisleitfäden zur Verfügung stellen, damit die Anbieter ihren Pflichten nachkommen können.