Musik kann teuer werden
Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Deshalb ist bei ihrer Nutzung auch auf Internet-Plattformen und im vermeintlich Privaten Vorsicht geboten.
Lesedauer: 1 Minute
Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt, daher ist bei der Nutzung für Social-Media-Kurzvideos Vorsicht geboten. Es häufen sich Fälle von Abmahnungen gegenüber Betreibern gewerblich genutzter Accounts, weil Lizenzen für die Nutzung der Musik fehlen.
Neben der Löschung des Inhalts werden in Abmahnungen meist auch eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt. Social Media Plattformen stellen eine große Auswahl an Musik in eigenen Musikbibliotheken zur Verfügung.
Es werden dafür von den Betreibern Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern von Musikstücken abgeschlossen. Diese Vereinbarungen decken aber nur die private, nicht kommerzielle Nutzung der Musiktitel ab.
Genaue Regeln für Nutzung
Für eine gewerbliche Nutzung muss entweder auf das Angebot von lizenzfreien Musikstücken für Business Accounts zurückgegriffen oder eine Lizenz von den Rechteinhabern (wie z.B. Musikverlagen) erworben werden. Die lizenzfreien Musikstücke aus der plattformeigenen Bibliothek dürfen dabei nur auf der Plattform selbst verwendet werden. Eine Übernahme auf andere Plattformen ist nicht erlaubt.
Auch wenn man einen privaten Account auf Social Media führt, kann die Verwendung eines Musikstücks für kommerzielle Zwecke vorliegen. Die Grenzen zwischen kommerzieller und privater Nutzung sind fließend. Wenn auf privaten Accounts auch Inhalte über das eigene Unternehmen gepostet werden, ist von einer kommerziellen Nutzung der Musikstücke auszugehen.
Keine 15-Sekunden-Regel
Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Urheberrecht ist eine Bagatellgrenze vorgesehen. Häufig wird in diesem Zusammenhang von der 15-Sekunden-Regel gesprochen. Diese Grenze ist aber nur für die Frage relevant, ob ein kurzer Clip automatisch blockiert werden muss (Upload-Filter), wenn er urheberrechtlich geschützte Musiktitel enthält, und sagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Musik aus. Rechteinhaber von Musikstücken können bei Kenntnis einer Rechtsverletzung auch gegen solche Kurzvideos vorgehen. Es kann daher auch die Nutzung eines 15-sekündigen Ausschnitts eines Musikstücks zu Abmahnungen führen.
Abmahnungen vermeiden
Bestehende Kurzvideos mit entsprechender Musik sollten – nach Möglichkeit – so bearbeitet werden, dass die Audiospur entfernt und das Video mit lizenzfreier Musik nochmals neu hochgeladen und das ursprüngliche Video gelöscht wird.