Neues Strommarktgesetz bringt Fortschritte, weitere Entlastung notwendig
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „WKOÖ-Forderungen für gewerbliche Kunden verankert, aber es wäre noch mehr Entlastung für Betriebe möglich gewesen“
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Die Einigung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) modernisiert das Stromsystem, es wurden auch einige zentrale Forderungen der WKO Oberösterreich eingearbeitet. „Insbesondere begrüßen wir die Kontrahierungspflicht für Kunden bis 1 GWh Jahresverbrauch, die vor allem für KMU bedeutend ist und als eine zentrale Forderung der WKO Oberösterreich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde. Dafür, dass nicht nur Private, sondern auch größere gewerblichen Kunden ein Recht auf Stromlieferverträge haben, haben wir jahrelang gekämpft,“ freut sich Präsidentin Hummer über den Verhandlungserfolg. Positiv sieht sie auch die neue Möglichkeit zur Einrichtung von Direktleitungen sowie die Einführung der Spitzenkappung. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Netzausbaubedarf gezielter zu steuern und das System effizienter zu machen.
Chancen ausgelassen
Doch es wäre noch mehr drinnen gewesen für den Wirtschaftsstandort: bei der Finanzierung des notwendigen Netzausbaus werden im Hinblick auf Verursachergerechtigkeit und Entlastungen für die Betriebe Chancen ausgelassen. Mit den neuen Entgelten für Einspeiser – dem „Versorgungsinfrastrukturbeitrag“ - wird dem Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit zwar zum Teil Rechnung getragen: Damit werden die Kosten auf mehr Schultern verteilt, was zu einer Kostensenkung für die Gesamtheit der stromverbrauchenden Unternehmen führen wird und gleichzeitig wird ein Anreiz gesetzt, den selbst produzierten Strom möglichst auch selbst zu verbrauchen. „Allerdings leistet die vorgesehene Abgabe von 0,05 ct/kWh nur einen kleinen Beitrag zur Netzfinanzierung. Und dass Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW davon befreit werden, schmälert diesen Effekt noch weiter,“ bemängelt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.
Musterschüler-Mentalität erhöht Kostendruck
Kritisch zu bewerten ist auch die gesetzliche Festlegung auf das Ziel der Klimaneutralität bereits 2040 anstatt 2050, wie auf EU-Ebene vorgesehen. Damit wird der Kostendruck im Stromsystem erhöht anstatt gedämpft.