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Sachbezug
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NoVA-Befreiung durchgesetzt Wegfall entlastet viele Betriebe

Vergangene Woche hat der Nationalrat die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind (N1), beschlossen. 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 25.06.2025

Ab 1. Juli sind Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, wieder von der NoVA befreit. „Diese gezielte standortpolitische Maßnahme wird zur Stärkung der betroffenen Wirtschaftssektoren beitragen“, weist WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer auf die Tragweite der erfolgreich umgesetzten WKOÖ-Forderung hin. 

Bei einem Pritschenwagen mit einem kombinierten CO₂-Emissionswert von 247 g/km und einem Nettopreis von 36.710 Euro wären 10.112 Euro NoVA zu zahlen. Diese fällt nun weg.

Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger interessenpolitischer Erfolg für die vielen kleinen und mittleren Betriebe. „Denn sie stellt sicher, dass für Klein-Transporter wie Kastenwagen und Pritschenwagen, wie sie von unseren Betrieben hauptsächlich als Arbeitsmittel verwendet werden, tatsächlich wieder von der NoVA-Befreiung erfasst sind“, betont Michael Pechers­torfer, Obmann des oö. Gewerbes und Handwerks. „Wir freuen uns daher, dass diese langjährige Forderung, für die wir auch in Oberösterreich mobil gemacht haben, bald in Kraft ist“, so Pecherstorfer weiter.

Über 10.000 Euro NoVA entfällt

Welche Kostenersparnis die nunmehrige Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwagen hat, zeigt ein Praxisbeispiel. „Bei einem Pritschenwagen mit einem kombinierten CO₂-Emissionswert von 247 g/km und einem Nettopreis von 36.710 Euro wären 10.112 Euro NoVA zu zahlen. Diese fällt durch die nunmehrige Befreiung weg“, rechnet Hummer vor.

„Diesem Entlastungsschritt im Bereich Kraftfahrzeuge sollten weitere folgen, die bereits im Regierungsprogramm verankert sind“, verlangt Hummer. „Die Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten, die Anhebung der Angemessenheitsgrenze oder praktikable Regelungen beim Kfz-Sachbezug“, nennt sie als Beispiele.