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Registrierkassenpflicht gelockert
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Registrierkassenpaket: Digitaler Kassenbon soll Zettelwirtschaft ablösen

Die mit dem „Registrierkassenpaket“ im Ministerrat beschlossenen Erleichterungen für den Handel werden im neuen Jahr geltend.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 12.12.2025

Der Ministerrat hat ein „Registrierkassenpaket“ samt neuer Belegerteilungspflicht, die ab 1. Oktober 2026 gelten soll, beschlossen.

Konkret wird der digitale Beleg ohne Betragsgrenze eingeführt werden. Die Belegerteilungspflicht soll künftig auch bei digitaler Anzeige per QR-Code oder als Link als erfüllt gelten. Der digitale Beleg ist aber optional. In Zukunft kann der Kunde entscheiden, ob er einen Papierbeleg braucht. Die Neuregelung soll ab 1. Oktober 2026 gelten.

Ins Dauerrecht überführt wird mit 1. Jänner die 15-Warengruppen-Regelung. Sie sieht vor, dass Einzelhändler sowie Markt-, Straßen- und Wanderhändler ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen müssen, wenn entsprechende Systeme nicht zur Verfügung stehen.

Ebenfalls mit 1. Jänner wird die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht von derzeit 30.000 auf 45.000 Euro erhöht. Kleine Betriebe im Freien – Marktstände, Hütten oder Vereinskantinen – bleiben damit weiterhin von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.

„Mit dem Registrierkassenpaket wurden langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe erfüllt“, sagt Martin Sonntag, Obmann der Sparte Handel in der WKOÖ.