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Soziale Absicherung für Unternehmer:innen – Sicherheit statt Risiko

Antrag des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Oberösterreich (SWV) an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 19.11.2025

Trotz regelmäßiger Anpassungen und Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern herrscht nach wie vor eine grobe Ungerechtigkeit unter den Berufsgruppen. Insbesondere Unternehmer:innen sind hier stark benachteiligt.

Krankheit darf kein Todesurteil für die Selbständigkeit sein, wir fordern daher ein Krankengeld ab dem 4. Krankheitstag, die Abschaffung des 20-prozentigen-Selbstbehalts bei Arztleistungen sowie eine echte Harmonisierung aller Leistungen in den Sozialversicherungen. 

GLEICHE BEITRÄGE MÜSSEN ENDLICH GLEICHE LEISTUNGEN BEDEUTEN.





Carina Schmiedseder
© WKOÖ

Carina Schmiedseder
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband

Antrag

Die  Wirtschaftskammer OÖ möge sich gemeinsam mit den Wirtschaftskammern der anderen Bundesländer und der Wirtschaftskammer Österreich dafür einsetzen, dass das GSVG dahingehend geändert wird, dass: 

  • im Krankheitsfall bereits ab dem 4. Krankeheitstag Krangengeld ausbezahlt wird
  • der 20-prozentige-Selbstbehalt bei Arztleistungen gestrichen wird
  • Leistungen aus dem GSVG mit den Leistungen aus anderen SVG harmonisiert werden


Der Antrag wurde abgeändert angenommen