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Senkung der Staatsquote auf deutlich unter 50 Prozent

Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 19.11.2025

Die österreichische Staatsquote lag 2024 mit 56,3 Prozent klar über marktwirtschaftlich vertretbaren Grenzen, dem OECD-Schnitt und den historischen Erfahrungswerten erfolgreicher Wirtschaftsnationen. Für 2025 und 2026 ist aktuell von keiner Senkung auszugehen. Ein zu großer Staatsanteil hemmt Investitionen, Eigeninitiative und unternehmerische Innovationskraft, wie zahlreiche Studien (u.a. OECD, Weltbank, IWF) belegen. Die Tendenz zu wachsender Staatswirtschaft und überbordende Regulierungen schränken den Handlungsspielraum für Produktivität und Wohlstand als Grundlage für ein nachhaltiges Sozialsystem massiv ein und gehen gegen die Prinzipien einer liberalen Marktwirtschaft. 

Angesichts der dramatisch gestiegenen Staatsquote fordern wir daher:

 

1. Strukturreformen zur Entlastung des Staatshaushalts:

  • Strategische Überprüfung staatlicher Beteiligungen:
    Evaluierung aller Bundesbeteiligungen nach Effizienz, Marktnähe und strategischem Nutzen. Ziel ist eine Optimierung der Beteiligungsstruktur, zB durch Kooperationen mit privaten Partnern oder effizienteres Beteiligungsmanagement. 
  • Reduktion der überdimensionierten Sozialausgaben:
    Österreich verzeichnet mit 32% des BIP einen unverhältnismäßig hohen Anteil an Sozialausgaben. Diesbezüglich bedarf es einer stufenweisen sozial verträglichen Rückführung auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau (z.B. Deutschland: 28 Prozent). 
  • Zusammenlegung und Vereinfachung von Förderstellen:
    1.000 Einzelprogramme auf wenige, transparente Schwerpunktcluster – etwa „Innovation“, „Digitalisierung“, „Energie“. 
  • Reform der Förderlogik:
    Systematische Evaluierung nach Effizienz- und Wettbewerbsbeitrag, schrittweiser Abbau von Förderungen ohne klaren wirtschaftlichen Mehrwert. 
  • Ausgabenbremse im Verwaltungsbereich:
    Keine realen Budgetzuwächse über die Inflationsrate hinaus. 
  • One year more:
    Durch weitere Strukturreformen soll das faktische Pensionsantrittsalter um mind. 1 Jahr erhöht werden. Dadurch kann wichtiges Arbeitskräftepotenzial aktiv im Erwerbsleben erhalten bleiben und eine nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems (Einsparungspotential „One year more“ rund 2,5 Mrd. €) sichergestellt werden. 
  • Entschlackungsprogramm für Kompetenzverteilung:
    Strukturelle Reformen zur Beseitigung von Doppelzuständigkeiten, Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und eine Korrektur des Auseinanderlaufens von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung zur Minimierung von negativen Effizienzanreizen.

Zeitleiste: 

  • 2026-2027: Erstellung eines Beteiligungs- und Förderstrukturberichts         („Transparenzcheck Staat & Markt“).
  • 2027: Umsetzung erster Strukturreformen im Förderwesen.
  • 2030: Reduktion der Staatsausgabenquote um mindestens 2 %-Punkte durch Effizienzsteigerung und gezielte Reformen.

 

2. Förderung von Eigenverantwortung: 

  • Einführung von Puplic-Private-Partnerships (PPP) bei Infrastrukturprojekten (zB Breitbandausbau, Verkehr, Bildungseinrichtungen). 
  • Ausbau und Attraktivierung privater Vorsorgeangebote (steuerlich begünstigte Gesundheits- und Pensionsmodelle).
  • Förderung von Wohnbau durch private Investoren statt über direkte Zuschüsse.
  • Stärkung der Finanzbildung in Schulen, um langfristig Eigenverantwortung im Umgang mit Geld und Vorsorge zu verankern.

 

Zeitleiste: 

  • 2026  Gesetzliche Grundlage für PPP-Projekte und steuerliche Begünstigung privater Vorsorgeprodukte.
  • 2027-2028   Pilotprojekte in den Bereichen Infrastruktur und Gesundheit.
  • 2030 10% der staatlichen Infrastrukturinvestitionen über PPP-Modelle  abgewickelt.

 

3. Steuersenkung und Entbürokratisierung: 

  • Senkung der Lohnnebenkosten um 4 %-Punkte bis 2030 durch schrittweise Effizienzsteigerungen im Sozialsystem sowie der Auslagerung des FLAF. 
  • Reform der Einkommenssteuer mit Fokus auf Entschärfung der Progression, um Anreize für Teilzeitarbeit zu reduzieren und Mehrarbeit zu begünstigen.
  • Abschaffung oder Vereinfachung von Bagatellsteuern (zB Werbeabgabe, gewisse Gebühren).
  • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren: Einheitliche Unternehmensplattform (One-Stop-Shop) für Genehmigungen, Förderanträge und Abgaben. 

Zeitleiste: 

  • 2026 Vorbereitung einer umfassenden Reform
  • 2027-2028  Umsetzung erster Entlastungsschritte (z.B. Reduktion der Lohnnebenkosten, Einführung digitaler Verfahrenswege).
  • 2030 Vollständige Etablierung einer vereinfachten, digitalen Verwaltung und spürbare Reduktion der Steuer- und Abgabenquote. 

4. Konkrete Zielvorgabe:

Senkung der Staatsquote von derzeit rund 56% (2024) auf unter 50% bis spätestens 2030.






Doris Hummer
©

Doris Hummer
Wirtschaftsbund OÖ

Antrag

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich möge sich im Wege der Wirtschaftskammer Österreich gegenüber Bundesregierung, Parlament und relevanten Institutionen für eine schrittweise Senkung des Staatsquote auf unter 50 Prozent bis spätestens 2030 einsetzen.

Es sollen insbesondere folgende Maßnahmen eingefordert und unterstützt werden:

  • Systematische Reduktion von Eingriffen in den Markt und staatlicher Förderungen, gezielte Privatisierungsprogramme für nicht-strategische Staatsbeteiligungen.
  • Gesamtstaatliche Abgabenquote spürbar senken, auch durch Orientierung an internationalen Best Practices.
  • Abbau von Bürokratie und regulativen Hindernissen („Gold Plating stoppen und abbauen“), digitalisierte Behördenverfahren für Unternehmen, insbesondere KMU und Gründer.

Die Wirtschaftskammer Österreich möge damit beauftragt werden, eine umfassende nationale Initiative für die Senkung der Staatsquote und die Stärkung privater und unternehmerischer Verantwortung zu starten und die konkreten Zielpfade jährlich zu evaluieren.


Der Antrag wurde angenommen