Mehr Informations-Freiheit für Unternehmer:innen: Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Transparenz
Antrag der UNOS an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November
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Mit 1. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz markiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel. Damit wurde das Prinzip der Geheimhaltung öffentlicher Tätigkeit durch das Prinzip der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenheit abgelöst. Informationen, die im öffentlichen Interesse stehen, sollen grundsätzlich allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieser Paradigmenwechsel soll im Interesse der Mitglieder auch von den Wirtschaftskammerorganisationen übernommen werden. Die Wirtschaftskammer OÖ versteht sich in einer Vorreiterrolle als moderne, bürgernahe und verantwortungsvolle Interessenvertretung.
Johannes Egger
UNOS
Michael Guger
UNOS
Antrag
Um die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Beteiligung innerhalb der Wirtschaftskammer zu stärken, möge das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer OÖ daher folgende Maßnahmen beschließen:
- Die Wirtschafts-
kammer OÖ bekennt sich ausdrücklich dazu, dass das IFG einen Mindest-
standard für Transparenz darstellt. Daher verpflichtet sich die Wirtschafts-
kammer OÖ dazu, Informationen über den An-
wendungsbereich des Informations-
freiheitsgesetzes (IFG) hinaus proaktiv zu veröffentlichen und auch im eigenen Wirkungsbereich allgemein zu-
gänglich zu machen. Anfragen von Nicht-Mitgliedern, die den eigenen Wirkungsbereich betreffen, werden auch beantwortet, sofern keine zwingenden rechtlichen Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen.
- Sämtliche Körperschaften der Wirtschafts-
kammer OÖ werden dazu angehalten, die Protokolle sowie Budgetvoranschläge und Jahres-
abschlüsse der jeweiligen Gremien allgemein zugänglich online zu veröffentlichen.