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Wahlmöglichkeit zur teilweisen Übernahme der Lohnnebenkosten bei Krankenständen ab dem 4. Tag durch die Sozialversicherung

Antrag von WIR an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 19.11.2025

Text




Thomas Mayr-Stockinger
© WKO OÖ

Thomas
Mayr-Stockinger
WIR

Trotz angespannter Lage in den Sozialversicherungssystemen ist unbestritten, dass familiengeführte Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Oberösterreich zunehmend unter den Auswirkungen von Krankenständen ihrer Mitarbeitenden leiden. Aus der letzten Präsentation im Wirtschaftsparlament geht klar hervor: Der Großteil der oö. Betriebe ist kleinstrukturiert. Schon kurze Ausfälle von Mitarbeiter:innen führen in diesen Betrieben zu organisatorischen und finanziellen Belastungen.

Diese Belastungen entstehen nicht nur durch höhere Kosten für Ersatzarbeitskräfte (z. B. Leiharbeitskräfte oder Überstunden), sondern auch durch die gesetzlichen Verpflichtungen zur Entgeltfortzahlung. Zusätzlich steigen in dieser Zeit Urlaubsansprüche weiter an, und anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden weiterhin aufgerechnet.

Ziel:

Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz von familiengeführten Betrieben und Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne einer gerechten Risikoverteilung zwischen Sozialversicherung und Arbeitgeber:innen.

Antrag:  Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer OÖ möge beschließen, sich auf Bundesebene für folgendes Modell einzusetzen: Einführung eines wählbaren Modulsystems in der Krankenstandsregelung für Arbeitgeber:innen, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe (KMU), bei dem ab dem 4. Krankenstandstag die Entgeltfortzahlung wahlweise von der Sozialversicherung übernommen werden kann.

  • Dieses Modell soll frei wählbar sein – mit einem entsprechend höheren Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung als solidarischer Aufschlag.
  • Die Option soll als „Modul“ bei der Sozialversicherung aktiviert werden können, analog zu Zusatzversicherungen.

Der Antrag wurde abgelehnt