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Wirtschaftskammer braucht Transparenz – Offenlegung Sponsoringausgaben

Antrag der SWV an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 19. November

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 19.11.2025

Grundlegende Aspekte von Vertrauen in eine Vertretung sind neben den offensichtlichen Tätigkeiten auch Ehrlichkeit und Transparenz. Nachdem wir immer wieder auch mit Fragen unserer Unternehmer:innen konfrontiert werden, wo denn die Gelder aus den Umlagen eingesetzt werden, ist eine klare und transparente Offenlegung der Verwendung unumgänglich.

So wird z.B. berichtet, dass einzelne Fachgruppen in ihren Bereichen Sponsoring in Sport, Kunst und Kultur tätigen, jedoch ist diese nirgendwo offengelegt. Konkret konnten wir feststellen, dass neben dem OÖ Fußballverband (https://www.ofv.at) auch das Profi-Rad-Team Hrinkow aus Steyr als Partner u.a. die Fachgruppe der Personenberatung & Personenbetreuung anführt: https://cycleang.com/partner. Ebenso wird das WKO-Lebensberater-Logo prominent am Trikot getragen.

Gerade in einer der größten Fachgruppen ist es notwendig, dass die Mitglieder wissen, wofür ihre Gelder verwendet werden und es darf durchaus bezweifelt werden, dass das Sponsoring eines EINZELNEN Profi-Rad-Teams einen Mehrwert für die Fachgruppe der Personenberater:innen & Personenbetreuer:innen bringt.




Helmut Mitter
©

Helmut Mitter
SWV

Antrag

Die  Wirtschaftskammer OÖ möge sämtliche Sponsoringausgaben, auch wenn diesen eine konkrete Gegenleistung (z.B. Beratungstätigkeit aus der Fachgruppe) entgegensteht, aufgeschlüsselt nach Fachgruppen offenlegen und wie folgt dokumentieren:

  • Empfänger von Sponsoring für die Jahre 2020-2025 je Fachgruppe
  • Höhe des jeweiligen Sponsorings
  • Zweck des Sponsorings (Ziel)
  • Gegenleistung des Sponsorings
  • Evaluierung des Sponsorings

Insbesondere darf auf das Informationsfreiheitsgesetz verwiesen werden, wonach Informationen im Wirkungs- bzw. Geschäftsbereich von Organen der gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörper (§ 1 (2)) zur Veröffentlichung dieser verpflichtet sind, sofern dies im öffentlichen Interesse steht.

Der Antrag wurde abgelehnt