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Direktverrechnung der Lehrlingsheime

Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 21. November 2018

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Die Wirtschaftskammer möge sich dafür einsetzen, dass Lehrlingsunterkünfte in Zukunft ihre Kosten direkt mit dem IEF einer beauftragten Stelle abrechnen. Die Zwischenfinanzierung und die bürokratische Antragstellung zur Refundierung auf Unternehmerseite sollen entfallen.



Seit 1.1.2018 haben Lehrbetriebe laut dem Berufsausbildungsgesetz die Internatskosten/Lehrlingsheimkosten, welche aufgrund eines Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehen, zu zahlen. Erfolgt die Unterbringung nicht in einem Internat oder Lehrlingsheim, sondern in einem anderen Quartier, muss der Lehrberechtigte die Kosten bis zu jener Höhe tragen, die bei Unterbringung in einem Internat/Lehrlingsheim entstanden wären. Dem Lehrbetrieb werden die Kosten aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ersetzt.

Der Ablauf der Erstattung der Kosten ist folgender: Der Unternehmer zahlt zunächst die Kosten an das Lehrlingsheim. Dann muss er, nach Ablauf der Unterbringung des Lehrlings, einen Antrag an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer stellen. Dem Antrag sind sämtliche Zahlungsbestätigungen beizulegen. Nach einer mehrmonatigen Wartefrist, in der die Anträge geprüft werden, werden dann die Kosten an den Unternehmer refundiert.

Die Vorgehensweise der Refundierung ist bürokratisch gelöst worden. Es wäre viel einfacher, wenn die Heime die Kosten mit dem IEF oder einer beauftragten Stelle direkt verrechnen würden. Nicht jeder Unternehmer müsste dann bei der Lehrlingsstelle Anträge einbringen und die Lehrlingsstelle würde weniger Prüfungsaufgaben und Aufwand haben. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau.

Der Antrag wurde angenommen

Der Antrag wurde abgeändert angenommen

Der Antrag wurde abgelehnt