Diagnosencodierung im extramuralen Bereich
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen
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Verpflichtende, einheitliche Erfassung von Diagnosen
Ab Ende 2023 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen überarbeitet, daraus ergibt sich erstmals eine verpflichtende, einheitliche Erfassung von Diagnosen in codierter Form für den gesamten ambulanten Bereich.
Für niedergelassene Einrichtungen (extramuraler Bereich) ist die flächendeckende Umsetzung der codierten Diagnosen vorgesehen; die einschlägigen Bestimmungen treten dabei mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Für den spitalsambulanten Bereich gilt eine frühere Meldefrist.
Ausführliche Informationen:
- Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation
- Ambulante Dokumentation: Nutzung der ICPC-2 in Österreich
- Handbuch Medizinische Dokumentation für den extramuralen ambulanten Bereich
- Rundschreiben: Informationen zur ambulanten Diagnosecodierung und zur Datenmeldung
- Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO
Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich - Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - VUG 2024
Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Gesundheitstelematikgesetz, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Apothekengesetz, das Suchtmittelgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Gesundheitsqualitätsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden.
Webinare
- Anmeldung: Webinar zur ambulanten Diagnosencodierung im Wahlarztbereich (9. Dezember 2025)
- Nachlese/-schau: Webinar Umsetzung der Diagnosecodierung in Ambulatorien
Fragen
Offene Fragen zur Umsetzung der Diagnosecodierung richten Sie bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at