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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Diagnosencodierung im extramuralen Bereich

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2025

Verpflichtende, einheitliche Erfassung von Diagnosen 

Ab Ende 2023 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Dokumentation im Gesundheitswesen überarbeitet, daraus ergibt sich erstmals eine verpflichtende, einheitliche Erfassung von Diagnosen in codierter Form für den gesamten ambulanten Bereich.

Für niedergelassene Einrichtungen (extramuraler Bereich) ist die flächendeckende Umsetzung der codierten Diagnosen vorgesehen; die einschlägigen Bestimmungen treten dabei mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Für den spitalsambulanten Bereich gilt eine frühere Meldefrist.

Ausführliche Informationen:

Webinare

Fragen

Offene Fragen zur Umsetzung der Diagnosecodierung richten Sie bitte an:
AMBCO-Hotline@gesundheitsministerium.gv.at

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