W K O Ö – ERREICHEN WAS ANDERE NICHT SCHAFFEN
…eine Entlastungsbilanz für Unternehmer:innen……
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- Senkung der Einkommensteuer: Durch die Senkung der Steuersätze sowie der
Abschaffung der kalten Progression kommt es zu einer wichtigen Abgabenentlastung.
…bedeutet konkret: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro erspart sich der
Steuerpflichtige rund 2.000 Euro im Vergleich vor Abschaffung der kalten Progression. - Senkung der Körperschaftsteuer: Die stufenweise Reduzierung des Steuersatzes von
25 auf 23 Prozent bringt spürbare finanzielle Steuerentlastungen.
…bedeutet konkret: Bei einem steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 Euro sind 2.000
Euro weniger Steuern abzuführen. - Erhöhung des Gewinnfreibetrages: Wir setzen die Anhebung des Wertes auf 4.950
Euro durch und ermöglichen eine zusätzliche Betriebsausgabe von 450 Euro/Jahr.
…bedeutet konkret: Die Anwendung des erhöhten Freibetrages bewirkt für den
Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerentlastung von rund 200 Euro. - Überstunden-Begünstigungen: Die Ausweitung auf 200 Euro für 18 Überstunden
bewirkt eine deutliche Entlastung des Faktors Arbeit und belohnt Leistungswillen.
…bedeutet konkret: Bei einem Grundgehalt von 3.500 Euro bewirkt die Ausweitung
der Überstundenbegünstigung eine Entlastung von rund 100 Euro. - Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen + Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeitszuschläge: Die Ausweitung des Freibetrags von 360 auf max. 400 Euro
bedeutet steuerliche Vorteile und weniger Abgaben für die Arbeitswelt.
…bedeutet konkret: Die Reduktion der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage um bis zu 40
Euro pro Monat, führt zu einer weiteren Reduktion der Abgabenbelastung. - Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Sofortabschreibung
von GWG wird bis zu 1.000 Euro ermöglicht und bringt vor allem Entlastungen bei der Bürokratie.
…bedeutet konkret: Steuerpflichtige können Investitionen bis 1.000 Euro (bisher 800
Euro) sofort als Betriebsausgabe geltend machen. - Soziale Absicherung für Unternehmen ausgebaut: Durch die Ausweitung des
Krankengeldanspruches gegenüber der SVS wurde die soziale Absicherung erhöht.
…bedeutet konkret: Bei langer Arbeitsunfähigkeit besteht rückwirkend bereits ab
dem 4. Tag ein Anspruch auf Krankengeld. (Zuvor erst ab dem 43. Tag). - Massive Reduktion der Krankenversicherungskosten: Durch die Reduktion des
Beitragssatzes von 7,65 auf 6,8 Prozent konnten die Kosten massiv gesenkt werden.
…bedeutet konkret: Die Kosten für die Krankenversicherung von Selbstständig
konnte – bei gleichem Versicherungsschutz – bis zu 700 Euro/Jahr gesenkt werden. - Teuerungsausgleich für Selbstständige: In Form einer automatischen SVS Beitragsgutschrift
konnte wirksam gegen die Teuerung unterstützt werden.
…bedeutet konkret: Selbstständig Versicherte mit einer Bemessungsgrundlage bis
2.900 Euro erhielten eine automatische Beitragsgutschrift von bis zu 500 Euro. - Lohnnebenkosten-Senkung: Durch Ausdauer und Hartnäckigkeit Schritt für Schritt zu Entlastung
von insgesamt rund € 1,4 Mrd. oder im Schnitt pro Mitarbeiter:in rund € 700,- pro Jahr
2014: Senkung Unfallversicherung 1,4 -> 1,3 % Entlastung: ~100 Mio. €
2015: Senkung IESG-Beitrag 0,55 > 0,45 % Entlastung: ~100 Mio. €
2017: Senkung FLAF-Beitrag 4,5 -> 4,1 % Entlastung: ~400 Mio. €
2018: Senkung FLAF-Beitrag 4,1 -> 3,9 % Entlastung: ~200 Mio. €
2019: Senkung Unfallversicherung 1,3 -> 1,2 % Entlastung: ~100 Mio. €
2023: Senkung Unfallversicherung 1,2 -> 1,1 % Entlastung: ~100 Mio. €
2023: Senkung FLAF 3,9 -> 3,7 % Entlastung: ~200 Mio. €
Ab 2025: Senkung FLAF 3,7 -> 3,5 % Entlastung: ~200 Mio. €
- Investitionsförderungen in der Corona Krise: dadurch Unternehmen, Arbeitsplätze, Einkommen und Wohlstand gesichert.
Gesamtvolumen von € 7,4 Mrd. für 244.000 Förderwerber ö-weit, davon 30% aus OÖ, ermöglicht
Damit Investitionen und volkswirtschaftliche Effekte in der Höhe von € 78 Mrd, davon 24 Mrd. in OÖ, ausgelöst
Somit Arbeitsplätze gesichert und auch geschaffen, ö-weit 115.000 davon rd. 33.000 für OÖ