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Portrait einer Person mit schwarzem Bart, Kinnpiercing, tätowierten Unterarmen und schwarzen Gummihandschuhen: Lehnt an Holztresen und hält Tätowiermaschine in einer Hand, im Hintergrund verschwommen Lichtet vor großen Fenstern mit Holzrahmen
© agababjan | stock.adobe.com
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Meister:innentitel nun auch für die Branchen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowieren

Durch Novelle der Gewerbeordnung im Sommer 2024 ermöglicht

Lesedauer: 1 Minute

29.08.2024

Seit 22.8.2024 sind Meistertitel auch für Absolvent:innen der Befähigungsprüfungen Kosmetik (Schönheitspflege), Fußpflege, Massage, Piercen und Tätowieren Realität. Das wurde durch eine Novelle der Gewerbeordnung im Sommer 2024 möglich.

Diese Aufwertung für die Berufe wurde lange gefordert und ist nun eine tolle Sichtbarmachung der höchsten Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

Achtung

Gewerbeinhaber:innen, die den Nachweis Ihrer Befähigung im Wege der individuellen Befähigung (Fachgespräch, Arbeitsprobe) erlangt haben und kein Zeugnis einer Meisterprüfungsstelle einer der Wirtschaftskammern vorweisen können, sind nicht berechtigt den Meister:innentitel zu führen.

Wie die Verwendung nun funktioniert und wie der Titel auch in Dokumente eingetragen werden kann, erfahren Sie hier: 

Meistertitel

Mehr Infos  zum "Eintragungsfähigen Meistertitel"


Infofolder "Eintragungsfähiger Meistertitel" zum Download


Gütesiegel "Meisterbetrieb"

Mehr Infos zum "Gütesiegel Meisterbetrieb"


Infofolder "Gütesiegel Meisterbetrieb" zum Download


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