Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Das neue Energieeffizienzlabel ab 2021

Neue Energieeffizienzklasse: Was Händler und Hersteller wissen müssen

Lesedauer: 3 Minuten

Im März 2021 führt die EU neue Energieeffizienzklassen ein. Ab 1.3.2021 müssen für einige Haushaltsgeräte neue Energieeffizienzlabels verwendet werden. Betroffen sind: 

Erstmalig ist der Einzelhandel verpflichtet, die bereits bei Produkten in der Ausstellung sowie in Werbematerialien und Online verwendeten Label auszutauschen.

Der Austausch der Label hat binnen 14 Arbeitstagen ab dem 1. März 2021 zu erfolgen (d.h. bis zum 18.3.2021). Vor diesem Zeitpunkt dürfen die neuen Label nicht genutzt werden.

Wodurch zeichnen sich die neuen Label aus?

  • Die Produkte werden mit einer einheitliche Skala von A bis G gekennzeichnet 
  • Die A+ Klassen entfallen
  • Ein QR-Code führt den Kunden zur Produktdatenbank der Europäischen Kommission.
  • Einheitliche Darstellung des Energieverbrauchs
  • Verbesserte bzw. zusätzlich eingeführte Piktogramme zu den Produktmerkmalen

Darstellungen samt Erläuterungen der neuen Label finden Sie in den jeweiligen Factsheets für einzelne Gerätegruppen:

Woher bekommt man als Händler die neuen Label? 

  • Lieferanten müssen die entsprechenden Produkte neu auf EPREL registrieren und somit sicherstellen, dass die neu skalierten Label und Produktdatenblätter über EPREL abgerufen werden können.
  • Bis zum 28.2.2021 müssen Lieferanten den Händlern bei neu gelieferten Waren das alte und das neue Label samt Produktdatenblättern zur Verfügung stellen.
  • Händler und Verkäufer können das Label und das Produktdatenblatt ab dem Datum, ab dem die neuen Labels anzuwenden sind, von EPREL herunterladen.
  • Produktdatenblätter und Labels können aber auch von Händlern in gedruckter Form beim Lieferanten angefordert werden, die danach binnen 5 Arbeitstagen vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei welchen Produkten müssen die Label ausgetauscht werden? 

Die neuen Label müssen nur bei in Geschäften und Online Shops präsentierten Produkten ausgetauscht werden; Label und Produktdatenblätter in gelagerten Produkten müssen nicht ausgetauscht werden. 

Was geschieht mit Produkten, für die keine neuen Label verfügbar sind?

  • Bei Produktmodellen, für welche nach dem 1. November 2020 keine neuen Produkteinheiten mehr auf den Markt gebracht werden, muss der Lieferant keine neu skalierten Labels zur Verfügung stellen. In diesem Falle ist es dem Händler erlaubt, am 1. November 2020 bereits im Lager befindliche Produkte noch bis 30. November 2021 mit dem alten Label zu verkaufen. Nach diesem Datum dürfen die Produkte nicht mehr in Geschäften und Online-Shops angeboten werden bzw. nicht mehr verkauft werden.
  • In jenen Fällen, in welchen Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit beendet haben und daher kein neues Label für Händler zur Verfügung gestellt werden kann, dürfen die bereits im Lager der Händler befindlichen Produkte noch bis 30. November 2021 mit dem alten Label abverkauft werden. Nach diesem Datum dürfen diese Produkte nicht mehr in Geschäften und Online-Shops präsentiert werden bzw. nicht mehr verkauft werden.

Welche besonderen Anforderungen müssen für Internet-Verkauf und Fernverkauf bzw. bei der Bewerbung berücksichtigt werden?

  • Sowohl online als auch in Informations-/Werbematerialien muss neben dem dargestellten Produkt ein Pfeil mit der Farbe entsprechend der Effizienzklasse und einem Hinweis auf die Effizienzklassen A-G abgebildet werden. Für einfarbige Printmaterialien kann auch eine einfarbige Darstellung verwendet werden. Die genauen Details zur grafischen Darstellung sowie zu den bei Telemarketing zu erteilenden Informationen finden Sie in den Anhängen VII & VIII der jeweiligen (oben angeführten) Label-Verordnung.

Auf der Seite der Österreichischen Energieagentur - Austrian Energy Agency finden Sie neben den Informationen für Hersteller und Händler zu den Bereichen Haushaltsgeräte und Lichtquellen auch Guidelines, Schulungspräsentationen sowie FAQ zum Label.

Nutzen Sie auch den von der Österreichischen Energieagentur erstellten Informationsflyer für Händler und Mitarbeiter sowie das Informationsblatt, um Kunden über die neuen Label zu informieren.


Hinweis:
Diese Information richtet sich an unsere Mitgliedsbetriebe. Als privater Konsument wenden Sie sich bitte an den Konsumentenschutz.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

Stand: 08.04.2021

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