Unterstützung für Imagewerbung in SN und Krone
Das Landesgremium fördert auch 2027 PR-Seiten seiner Mitgliedsbetriebe in den Salzburger Nachrichten und der Kronen Zeitung.
Lesedauer: 1 Minute
Förderkonditionen
Das Landesgremium übernimmt 50 % der Nettokosten der gewählten Einschaltung.
- Förderung nach dem„First come, first serve“-Prinzip
- Maximal zwei geförderte Einschaltungen pro Unternehmen/Firmenverbund
- Folgende Kombinationen sind möglich:
- 2 x ganze Seite Salzburger Nachrichten
- 2 x ½ Seite Kronen Zeitung
- 1 x ganze Seite Salzburger Nachrichten und 1 x ½ Seite Kronen Zeitung
Salzburger Nachrichten
1 Seite im Lokalteil (Donnerstag)
Nettopreis: € 2.292,00
Kronen Zeitung
½ Seite, Montag bis Samstag (Anzeigenteil)
Nettopreis: € 1.449,40
½ Seite, Sonntag (Anzeigenteil)
Nettopreis: € 1.587,60
½ Seite „Panorama“ Sonntag
Nettopreis: € 1.528,20
Voraussetzungen
Da es sich um eine Imagekampagne handelt, darf die Einschaltung keine Preiswerbung enthalten.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Preisaktionen und Rabatte
- Hinweise auf Gratis-Zugaben oder Geschenke
- Gutscheine oder kostenlose Zusatzleistungen
- Aussagen wie „Angebot“, „Aktion“, „Sonderrabatt“, „gratis“, „kostenlos“, „schenken“ oder ähnliche Formulierungen
Werden die genannten Rahmenbedingungen nicht eingehalten, so entfällt die Unterstützung für diese Einschaltung zur Gänze.
Anmeldung
Bitte senden Sie eine E-Mail an: elektro-einrichtung@wks.at
unter Angabe von:
- gewünschtem Erscheinungstermin
- gewünschtem Medium (SN oder Krone)
- Thema der Einschaltung (z. B. Küche, Wohnen, Schlafen, Elektrogeräte etc.)
Die Vergabe der Termine erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen.
Auszahlung
Für die Auszahlung der Förderung übermitteln Sie bitte:
- Rechnungskopie des jeweiligen Mediums
- Zahlungsbestätigung
- Bankverbindung
Rechnungseingänge nach dem 31.12.2027 können nicht mehr berücksichtigt werden.
Fördermittel
Das Landesgremium übernimmt 50 % der Nettokosten der jeweiligen Einschaltung. Die angeführten Preise verstehen sich exklusive Werbeabgabe und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für die Imagekampagne 2027 stehen insgesamt € 25.000,00 an Fördermitteln zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach dem Einlangen der Anmeldungen und ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel. Eine Förderung kann daher nur bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes gewährt werden. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Imagewerbung im Jahr 2027.