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Spielwaren, Paragraph, Recht
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Spielwarenhandel

Sicherheit von Spielzeug

EU- und nationale Rechtsgrundlagen

Lesedauer: 1 Minute

26.11.2025

In Österreich und der EU muss Spielzeug bestimmte Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor es in den Handel darf.

Das EU-Parlament bestätigte am 26.11.2025 die neue EU-Spielzeugverordnung, auf die sich die 27 EU-Mitglied­staaten verständigt hatten. Mit den Vorschriften sollen Kinder in der EU künftig besser geschützt werden. Die Regeln treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für die Umsetzung wird den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Übergangsfrist von 54 Monaten eingeräumt. 

Mit der Toy Safety Regulation (TSR) werden vor allem strengere Anforderungen an Chemikalien und Konser­vierungsstoffe gestellt. Zudem werden PFAS-Stoffe verbannt, die sogenannten Ewigkeitschemikalien, die sich im Körper und in der Umwelt anreichern, aber nur sehr schwer abbaubar sind. Bevor Hersteller ein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung müssen zudem Ent­flammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs sowie Aspekte, bei denen Kinder besonders anfällig bzw. schutzbedürftig sind, geprüft werden. Neu ist der digitale Produktpass, über den jedes Spielzeug verfügen muss, um nachzuweisen, dass es den Sicherheitsvorschriften entspricht. 

Mit der Verordnung werden außerdem die Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister präzisiert. Online-Marktplätze haben ihre Plattformen so zu gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können.

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